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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Januar 2019: Von Chris Schu an 

In dem Fall verstehe ich es so dass ich nichts verzollen muss wenn ich es noch bis Ende Maerz vertraglilch kaufen und ueberfuehren wuerde. Dann wuerde es auf einem Deutschen Platz stehen und alles ist gut. Ob es dann noch G oder schon D registriert ist, ist in diesem Falle eher irrelevant - zumindest fuer die Versteuerung.

3. Januar 2019: Von  an Chris Schu

Schwer zu sagen: Ich persönlich finde alle Regelungen "komisch", bei denen es davon abhängt, wo eine Ware in der Nacht vom 30. auf den 31. zufällig gerade steht.

Mit Sicherheit kann man zu diesem Themenkomplex im Moment leider gar nichts sagen.

Ich persönlich würde mir eine verbindliche Auskunft meines Zollamtes einholen. Und wenn die nicht in der Lage sind, mir eine zu geben, nicht gerade jetzt ein UK-Flugzeug kaufen - bzw. damit rechnen, Zoll und EUst zahlen zu müssen. Wenn es dann besser kommt, dann würd ich mich freuen.

3. Januar 2019: Von Mark Juhrig an Chris Schu

außer dem "zollmäßigem" Export/Import, besteht die Möglichkeit, dass man einen Luftrechtlichen Export/Import vornehmen muss, sollte die UK aus der EASA rausfliegen (derzeit sehr wahrscheinlich). Dann benötigt man ein Export Certificate of Airworthiness (Export CoA). Beim luftrechtlichen Import des Fliegers ist dann in der Regel der Aufwand/Kosten deutlich höher als wenn man nur innerhalb des EASA-Raumes "umregistriert".

3. Januar 2019: Von Wolff E. an Mark Juhrig

Sehe ich ähnlich wie Mark. Vor Ende März auf D registrieren und alles ist gut. Zu mal man unter D die Propeller nicht alle 5(?) Jahre überholen muss. Oder von G auf N und das ganze auch vor Ende März. Wobei die Ummeldung auf D mit die Mwst bezogene Problematik am sichersten ist. Natürlich geht auch jedes andere EU Land.


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