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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. November 2018: Von Roland Schmidt an 

"Und: Kein IFR in Deutschland mit dem Kitplane!"

Das kann man so nicht sagen. Wenn sie z. B. N-reg. ist und man vom LBA eine separate Einflugerlaubnis erhält, darf man das grundsätzlich schon. Wenn sie aber in einem ECAC-Staat registriert ist, für die eine generelle Einflugerlaubnis gilt, ist diese auf Tag-VFR beschränkt. Macht Sinn, oder? Das kommt dabei 'rum, wenn man versucht, ALLES zu regeln...


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