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Das neue Heft erscheint am 1. September
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. April 2017: Von Thomas Knapp an Lennart Mueller

War schon lange nicht mehr aktiv im Forum. Hatte daher manche Eigenheiten der Forumkommunikation nicht mehr ganz präsent. :-)

Ein LSA ist also ein ELA1. Somit gelten genau die gleichen Regeln wie bei einer Cessna 172 oder Robin DR400? Ist das die Meinung im Forum?

17. April 2017: Von Werner Kraus an Thomas Knapp

Das ist nicht die Meinung des Forums, sondern des Gesetzgebers, hier der EASA ;-)

Alle Lfz die in den Geltungsbereich der EASA fallen und ein MTOW unter 1200Kg haben sind ELA 1 Lfz. in der gütligen Fassung des Part M (VO Nummer habe ich gerade nicht im Kopf) findest du die entsprechenden Anforderungen an Wartung, Instandhaltung und IHP.


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