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19. Dezember 2016: Von Tee Jay an Christof Edel

Danke Christof, das ist der Punkt!

Wobei eine GbR bzw. BGB GEsellschaft noch einen drastisch weiteren Nachteil hat. Wenn ein Dritter von Außen Forderungen gegenüber diese hat (z.B. das liebe Finanzamt) kann man es sich ganz einfach machen und sich am erstbesten und greifbaren Vermögenden halten. Von diesem wird einfach die gesamte Summe eingezogen. Denn was im Innenverhältnis vereinbart oder geregelt ist interessiert im Außenverhältnis herzlich wenig. Derjenige kann sich ja dann zivilrechtlich an seine Mitgesellschafter wenden und das Geld zurück fordern. Viel Spaß!

Bei einer GmbH hingegen ist genau das nicht möglich. Und Liebhaberei, Scheinselbstständigkeit und fehlende Gewinnerzielungsabsichten können gegenüber juristischen Personen ebenfalls extrem schlecht angeführt werden wenngleich mir ein Fall eines Fliegerkollegen bekannt ist, dem seine kleine GmbH UG angegangen wird. Da wird wohl aber noch mehr im Argen liegen.

19. Dezember 2016: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay Bewertung: +6.00 [6]

Danke Christof, das ist der Punkt!

Bei Deinen Punkten, Tee Jay, ging es bisher jedoch immer um die Kaskoversicherung! oder haben die von dir hier verlinkten Beispiele nun plötzlich keine Bedeutung mehr?

20. Dezember 2016: Von Flieger Max Loitfelder an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Nur solange man die Links oder Artikel nicht hinterfragt, dann ist der Inhalt plötzlich unbekannt. Das hatten wir doch schon einmal..


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