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19. Dezember 2016: Von Wolfgang Lamminger an Chris Schu

darauf kann ich nur den Vortrag eines Versicherungsmaklers bei der AOPA vor kurzem zitieren

"... mir [dem Vertreter des Maklers] ist aus den letzten Jahrzehnten kein Haftpflichtschaden im Luftfahrtbereich bekannt, in dem die abgeschlossenen Versicherungssummen nicht ausgereicht haben..."

Anmerkung aus dem Vortrag: die vorgeschriebenen "Sonderziehungsrechte" werden auf Euro umgerechnet und i. d.R. auf die volle Million aufgerundet, so daß zB. zwischen 1.000 - 2.700 kg MTOW 3.000.000 SZR aufgerundet 4.000.000 EUR (für die reine Luftfahrt-Haftpflicht) entsprechen.


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