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Meine Schilderung ist vielleicht hilfreicher, wenn ich auch den Namen nenne: Der Händler war AB Öst-Flyg / Diamond Aircraft Scandinavia.

Insbesondere war ich auf etwas Kooperation angewiesen, weil das LBA aufgrund der Bill-Of-Sale mit schwedischem Logo für das dänische Flugzeug eine schwedische "Nicht-Eintragungs-Bescheinigung" erwartete. Der gleiche Vertrag also noch mal auf neutraler Bill-Of-Sale-Vorlage, und das LBA war (an dieser Stelle) glücklich.
7. März 2014: Von Wolff E. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
@Georg, stimmt. Der muss dir nach EU-Gesetz Gewährleistung geben oder es als "Bastelflieger" deklarieren. Da kann man nicht viel falsch machen.

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