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Ich kann nicht ganz folgen: Wenn der Pilot genau wie seine Mitflieger bei der Firma angestellt sind die das Flugzeug entweder selbst im Eigentum hat oder eben (zum Beispiel wegen Wartung desselben) kurzfristig ein Ersatzflugzeug anmietet sollte es sich doch in beiden Fällen um einen nichtkommerziellen Flug handeln im Werksverkehr? Es wird ja kein firmenfremder Dritter gegen Entgelt befördert; analog dazu müßte ja ein Mitarbeiter der auf einer Dienstreise einen Leihwagen mietet eine Taxikonzession haben wenn ausser ihm noch ein weiterer Kollege mitfährt.
Ich denke hier wird etwas unabsichtlich vermischt; dass ich mich bei der Interpretation von "Werksverkehr" auf der "yourplane"-website etwas wundere ist ein anderer Kaffee..
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einer meiner früheren chefs hat werksverkehr als "den intimen teil des betriebsausflug" definiert....
könnte man so stehen lassen....
mfg
ingo fuhrmeister
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Das heißt, die Beifliegerin sitzt vorne rechts?
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fast richtig herr suttr....immer neben dem steuerknüppel!
mfg
ingo fuhrmeister
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Wenn der Pilot, der das Ersatzflugzeug fliegt, selbst zur Firma gehört, bleibt es beim Werksverkehr.
Ich hatte es so verstanden, daß die Betriebsangehörigen eine Maschine chartern und diese von einem Piloten der Vercharterungsfirma geflogen wird.
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Danke, so ist es für mich auch logisch.
Ein anderes, fiktives Beispiel:
Ein Luxushotel bietet Zimmer an inklusive Transfer mit Flugzeug oder Helikopter. Den Transfer kann man nicht extra dazubuchen oder nur Transfer ohne Zimmer buchen, ist fixer Bestandteil des Pakets. Ist das auch Werkverkehr?
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Nein, sicher nicht, denn die Gäste des Hotels sind nicht Angestellte des Hotels.
Mit freundl. Grüßen D. J.
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"Wenn der Pilot, der das Ersatzflugzeug fliegt, selbst zur Firma gehört, bleibt es beim Werksverkehr."
Wie verhält es sich, wenn der Pilot ein Freelancer ist und seinen Tagessatz der Fa in Rechung stellt?
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Auch dann bleibt es beim Werksverkehr: weil kein gewerblicher Personentransport vorgenommen wird, keine Flugscheine/Tickets verkauft werden. Merry Christmas
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wo ist dann die Grenze? wie ist es wenn es kein Ersatzflugzeug ist, sondern ein Unternehmen sich bei Bedarf eine Maschine bei Vermieter A chartert (ohne Crew) und Freelancer Pilot B die Maschine dann pilotiert (Passagiere nur Mitarbeiter des Unternehmens)?
Wenn das noch Werksflug ist, welche Beziehung darf dann Freelancer B zu Vermieter A haben (oder eben nicht haben), damit es Werksflug bleibt?
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Es bleibt beim Werksverkehr, weil nur Mitarbeiter befoerdert werden und fuer die Befoerderung keine Tickets verkauft werden
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Aber Herr Dr. Janßen, das war doch das "Münchenr Modell" soweit ich mich noch erinnern kann.
mit besten Grüßen
Richard G. Müller
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bleibt das auch so, wenn ein Flugzeugbesitzer das Flugzeug an ein Unternehmen für den Werkseinsatz (nur Mitarbeiterbeförderung) ohne Crew verchartert und sich selbst dann in einem separaten Vertrag als Freelancer-Pilot anbietet? Daher meine Frage nach dem Verhältnis von Vercharterer und Freelancer-Pilot.
Danke & Grüße jp
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Werksverkehr nur dann, wenn es sich um Paxe handelt, die zuvor von Ihrem Arbeitgeber ebenfalls im Werksverkehr befoerdert worden sind. Es scheiden also Paxe aus, die diese Voraussetzung nicht erfuellen und nur zufaellig mal eben von A nach B geflogen werden wollen.
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