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18. November 2009: Von Peter Schneider an 
Wenn's so einfach wäre, wie Herr Sternemann sagt.
Die jeweilige Ausrüstung eines N-registrierten Dampfers dürfte selten einen Gomolzig oder Heggemann Auspuff ausweisen. Eher entspricht die Anlage der Serie und könnte dann möglicherweise - wie Herr Sternemann meint - ein Papier erhalten, das äquivalent zum Lärmzeugnis ist. Wenn nicht mit D vergleichbare Serie, dann wird's schwierig. Den erhöhten Schallschutz kann man ohnehin vergessen, weil der gerade ausläuft und nur mit ergänzender Musterzulassung nach deutschem Recht erhältlich war (Kapitel X Meßverfahren, deutsche Variante). Letztendlich hilft nur ein Lärmmessflug, ob dieser für ein N-Flugzeug anerkannt werden kann, liegt im Ermessen der Gemeinde. Die will aber möglichst viele Gebühren einnehmen...
Das war jedenfalls meine Erfahrung mit 62,3 dB in der Schweiz, wo ich mit deutschem erhöhtem Schallschutz abgezockt wurde (...können wir leider nicht anerkennen...).

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