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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2008: Von  an Stefan Jaudas
und warum haben die vereinsmitglieder bzw. vorstand diesen experten nicht verklagt, amtshaftungsklage, schadensersatz, dienstaufsichtsbeschwerde, mindestens 2 jeden tag, und die stehen in der L-akte drin.......da wären mir eine menge schweinereien eingefallen, um den typen das leben schwer zu machen.....steinbrucherfahrungen unter gleichgesinnten prägt eben..

mfg
ingo fuhrmeister
20. Dezember 2008: Von M Schnell an 
Sie sagen es...ist der Aktenkeller erstmal voll und im Büro auch kein Platz mehr,rudert man schon zurück,mit ähnlichem Wortlaut wie folgt:

"Nach eingehender Prüfung ihres Anliegens,sind wir zu dem Schluß gekommen das einer erneuten Änderung des Nutzungsvertrages,wie vom ihnen gewünscht ausnahmsweise stattgegeben werden kann."

i.a Unleserlich

oder der Klassiker: Nach eingehender Prüfung müssen wir leider mitteilen,das eine Festlegung wie von ihnen gewünscht,im heutigen Recht nicht mehr Vorgesehen ist.

i.A "zu unserem Glück" Unleserlich XXX

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