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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. November 2007: Von  an Florian Guthardt
>Ich finde es immer noch lächerlich das man einen
>Prüfungsflug absolvieren muss wenn man ein paar Tage
>überzogen hat!

Nachdem ich gerade erst heute meinen Überprüfungsflug absolviert habe, sind die Antworten auf meine Fragen noch frisch. Nach der Auskunft meines überprüfenden FIs lassen sich
1) die Berechtigungen durch einfachen Eintrag in die Lizenz verlängern, mit dem Luftamt oder LBA hat man nichts zu tun;
2) Kann man die Zeit des Überprüfungsflugs als normale PIC Zeit rechnen (würde sogar in die Mindeststundenzahl zählen bei wem es knapp würde);
3) Kann der Überprüfungsflug IRGENDWANN im Jahr vor Ablauf der Berechtigungen stattfinden. D.h. man ist zeitlich so flexibel, dass man im Prinzip 12 Monate Zeit hat, den Ablauf der Berechtigungen zu verhindern.

Natürlich könnte man das auch einfacher regeln, aber 12 Monate Zeit für einen Flug mit dem netten Fluglehrer ist für die meisten von uns vermutlich machbar, man muss halt einen Knoten ins Taschentuch machen.

Beste Grüße
Tobias
19. November 2007: Von Intrepid an 
Eine kleine Bitte: nicht Überprüfungsflug dazu sagen, es ist ein Übungsflug. Es wird nichts geprüft, es wird geübt.

Während man die ganze Zeit über mit Freunden, Familie und so weiter an Bord keine besonderen Flugmanöver fliegt, darf/kann/soll man hier alle Jahre wieder sich die sicheren Grenzen seines Flugzeuges erfliegen.

Es ist übrigens erstaunlich, wie viele Piloten genau dieses nicht mehr ohne Schweißperlen auf der Stirn können. Zum Beispiel einfach mal auf den Fahrtmesser schauen, Stallspeed plus 10 Knoten, und dann hinter einem langsamen Flugzeug in der Platzrunde die Position halten können ohne Vollkreis oder verlängerten Gegenanflug? Oder die in einem anderen Thread angesprochenen Seitenwindlandungen? Für den Übungsflug lässt sich bestimmt ein sinnvolles Programm finden, man darf als Übender ja auch Wünsche äußern. Der Gesetzgeber hat zum Glück keinen Inhalt vorgeschrieben.
21. November 2007: Von Rolf Honnigfort an 
Die Power-Point-Präsentation einer Weiterbildung des MFC-Warburg in Zusammenarbeit mit dem RP-Kassel zu diesem Thema kann unter https://www.mfc-warburg.de/ heruntergeladen werden.
Entweder unter MFC-aktuell oder unter Nachlese auf das Titelbild klicken.
4. Dezember 2007: Von Michael Stock an Rolf Honnigfort
Danke fuer die Info! In der Praesentation sind die Zusammenhaenge recht uebersichtlich beschrieben.

Mittlerweile habei ich uebrigens herausgefunden, dass es in Oesterreich seit der Einfuehrung von JAR-FCL genauso ist wie bei uns: Mindestflugstunden, Mindestlandungen, Erneuerung der Lizenz mit praktischer Pruefung bei Ueberschreitung des Termins fuer den Uebungsflug (egal ob um eine Nanosekunde oder ein Jahr). Wenigstens ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Uebungsflug stattfinden kann, dort wie bei uns lang genug.

Irgendwie ist es aber schon komisch, dass die Behoerden sich immer Verfahren ausdenken, die zwangslaeufig zu Fehlern fuehren muessen, aber gegenueber einfacheren/anderen Regelungen keinerlei Vorteile bieten (siehe auch VFR-Squawk 7000).

Viele Gruesse,

M. Stock

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