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Lieber Herr Hermann, was mich selbst anbelangt, werden die Behörden mich zumindest bis zu meinem 100. Geburtstag "aussparen" müssen. Dann allerdings, und das habe ich versprochen, werde auch ich im Luftamt Südbayern meinen Antrag auf ZÜP stellen.
Bis dahin jedoch werde zumindest ich mich nicht verblöden, einen Antrag auf behördliche Untersuchung gegen mich selbst bei irgend einer deutschen Behörde zu stellen.
Ein derartiges Ansinnen ist auch nach meiner Überzeugung schon deshalb grundgesetzwidrig, weil es das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung auszuhebeln versucht und die Beweislastumkehr nur aufgrund pauschaler, unspezifischer Verdächtigungen, Unterstellungen und genereller Vermutungen bedeutet.
Ich kann nur jedem "freiwilligen Antragsteller" raten, seinen Antrag, weil eben nicht freiwillig sondern abgepresst mit der Drohung des Lizenzentzuges, zu widerrufen und zukünftig keinerlei Antrag mehr selbst zu stellen.
Bisher gilt das Urteil des Bayerischen VG in erster Instanz als richtungsweisend, auch wenn es vom Freistaat vermutlich angefochten werden wird (müssen?).
Allerdings bin ich felsenfest davon überzeugt, daß auch die Folgeinstanzen sich dieser Meinung anschließen und das LuftSiG insgesamt als grundgesetzwidrig und ungesetzlich zu Stande gekommen, verwerfen werden.
Bezeichnender Weise versucht der Freistaat auf Zeit zu spielen, in dem er die von meinem Anwalt angebotene Sprungrevision ablehnt.
Anstatt bemüht zu sein, eine möglichst rasche Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zu erreichen, spielt der Staat auf Zeit und verfolgt eine Verhinderungsstratgeie zu Lasten seiner Bürger und Steuerzahler. Schon interessant, diese Erkenntnis, was Behörden und Staatsbeamte sich so leisten dürfen - auf unsere Kosten - und ohne jegliches persönliches Risiko bzw. Konsequenzen.
Liebe Grüße Heimo Kandler
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Lieber Herr Kandler,
mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich saß ja gleich neben Ihrem Herrn Bergsteiner in der ersten Reihe :)
Ich frage mich halt zweierlei:
a) Was hat das LAS davon, nicht gleich zum BGH zu gehen? b) Was sind die Auswirkungen für die, die sich unfreiwillig haben "züppen" lassen?
Zu (b) noch mal: Wenn meine Erinnerung stimmt und der Erstantrag würde die Erlaubnis für die Wiederholungsüberprüfungen mit beinhalten, dann müssten die Betroffenen aktiv widerrufen. Weil der Mensch erfahrungsgemäß bequem ist werden das viele ohne Anlass wohl nicht mehr tun. Ist eben meine Meinung. Zudem haben zunächst mal nur bayerische Piloten was davon.
Zu (a): Die Niederlage gegen Sie kam für das LAS sicher überraschend. Ich denke, das LAS rechnet ziemlich fest damit, in der Berufung zu gewinnen. Danach geht es dann erst zum BGH zwecks Generalüberprüfung. Da dauert es dann hübsch lange, bis eine eventuell für uns günstige Entscheidung herauskommt.
Was ist nun der Unterschied für das LAS? Im jetzigen Zustand wittet manch anderer bayerischer Pilot vielleicht Morgenluft und widerruft doch noch seine Zustimmung. Mag sein, dass es nicht viele sind (s.o.), aber damit muss das LAS dann rechnen. Gar nicht schön, sowas.
Angenommen nun, das LAS gewinnt die Berufung. Dann halten sie bis zur endgültigen Entscheidung vor dem BGH alle jetzigen "freiwilligen" Angtragsteller brav bei der Stange. Schön, sowas.
Die paar Uneinsichtigen wie Sie, Herrn Stock oder mich können sie dann in jedem Fall aussitzen ...
Bis in zwei Wochen dann, jetzt lasse :) ich mich erst mal in den Urlaub fliegen.
M. Hermann
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Die endgültige Entscheidung dürfte nicht vor dem BGH, sondern dem BVerfG fallen. Wie weit sind denn die von der AOPA unterstützen Verfahren auf diesem Wege?
Da sie seinerzeit keine Antwort fand, nochmals meine Frage: Gibt es schon Urteile aus Berlin?
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Lieber Herr Hermann, schönen und erholsamen Urlaub. Liebe Grüße Heimo Kandler
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