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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Dezember 2005: Von Rudolf Winter an 
Hallo Herr Schmidt,

die Deckelung war von mir dafür gedacht, das für solche Aktivitäten eben keine TBM700 PC12, Malibu etc. eingesetzt werden...

Zum zweiten Punkt... Sie haben mit ihrem Szenario in diesem Punkt recht... Nur ist das kein Argument. Nur weil ich auf dem Lande wohne darf ich auch kein Taxiunternehmen mit meinem Privat PKW simulieren. Auch halte ich es für reichlich unrealischtisch Luftfahrtunternehmern zu unterstellen bei einem Rundflug Teile des Flugentgeltes sozusagen in eine schwarze Kasse abzuzweigen... Durch die Dokumentationspflicht, welche ständig durch das LBA überpüft werden kann (und wird!) ist es wohl kaum möglich Einkommen am Staat vorbeischaffen...

Und legt man meinen Vorschlag der 75% igen Kostenbeteiligung mit Deckelung an, kann wohl jedes Vereinsmitglied hier seine Familie oder Freunde mitnehmen...

Mir geht es hier auch nicht darum einen Keil zwischen private und gewerbsmäßige Fliegerei zu treiben. Ich bin "nebenberuflich" Vorsitzender eines Vereines in Braunschweig... Ich möchte hier nur auf die Problematik und Gefahren von privater gewerbsmäßiger Fliegerei hinweisen.

Beispielsweise ist es durch den Wegfall der Selbstkostenregelung den nichtgewerblichen Fliegern nicht mehr möglich einen Beförderungsvertrag zu schließen. Dies führt indirekt dazu, dass keine Deckelung bei der Versicherung greift, der Pilot also UNBEGRENZT haftet. Ist die Deckung der Versicherung erst einmal aufgebraucht (und das geht bei einer Querschnittslähmung verdammt schnell) zahlt er sein Leben lang und wird da auch nie wieder rauskommen...

Wie hat das ein Mitarbeiter des LBA auf die Frage, wozu eigentlich der ganze Genehmigungsaufwand, so schön auf den Punkt gebracht... Um den Hintern an die Wand zu kriegen... Sie und wir...

Drum... mit Gewinnerzielungsabsicht gewerblich...

R. Winter
18. Dezember 2005: Von  an Rudolf Winter
Hallo Herr Winter,

ich kann Ihre Argumentation durchaus verstehen!
Übrigens habe auch ich etwas dagegen, wenn Leute unter dem Deckmäntelchen des "Rundfluges etc." mit Malibus, Senecas etc. Fluggäste durch die Gegend fliegen.
Noch schlimmer ist die Grauzone von, unter dem Deckmantel des Werksverkehrs, operierenden Maschinen, womöglich noch mit N-Registrierung, da hier überhaupt keine Handhabe mehr möglich ist.

Ich denke, gerade HIER entsteht doch der immense Schaden für reguläre deutsche Luftfahrtunternehmen und nicht, weil ein Verein in mit seiner 172er 3 Leute "um den Block" fliegt.

Natürlich haben sie auch Recht mit den versicherungstechnischen Problemen, aber das ändert alles nichts an der Tatsache, das die neue Fassung des §20 LuftVG derzeit als mehr als unbefriedigend und unklar zu bezeichnen ist.

Allein wegen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten, sollte hier unbedingt nachgebessert und Klärung herbeigeführt werden.

Grüße,
TS

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