Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

16. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
das ist ja eine richtig ausführliche Antwort.

Auf folgendes Schreiben an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Ihr Schreiben vom 28.10.2005 mit Ihrem Zeichen: 6.303 83

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin grundsätzlich nicht bereit, einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz zu stellen.

Begründung:
 Das Gesetz wurde mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen,
 die ZÜP verstößt gegen die Grundrechte
 die ZÜP verstößt gegen Datenschutzrecht,
 die ZÜP ist in meinem konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig
 das Verfahren wurde ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung begonnen.

Ich beantrage daher hiermit, das Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und verweise auf die dieses Gesetz betreffenden anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und insbesondere die ZÜP betreffende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Az.: 2 B 247 / 05 und dem Verwaltungsgericht Minden
Az.: 3 L 735/ 05 .

Mit freundlichen Grüßen



bekam ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Faulhaber,

Ihr Schreiben vom 11.11.2005 liegt mir vor.
Nach Ablauf der Antragsfrist, werde ich bezüglich der erforderlichen Luftsicherheitsüberprüfung Sie über die weitere Verfahrensweise informieren.

Mit freundlichem Gruß



Was soll man nun davon halten? Ist die Information dann gleich der Widerruf der Lizenz mit Sofortvollzug, setzt man eine neue Frist oder wartet man den Termin im Februar beim Verfassungsgericht ab und hofft, dass man dann gar nicht mehr auf dem Antrag bestehen muß?

Nun, ich werde den Herrn vom Amt mal fragen...

Andreas Faulhaber
17. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

was jetzt passiert, weiss ich auch nicht. Die Ankuendigung, dass ich "mit den bereits in unserem Anschreiben vom 14.11.2005 aufgezeigten Rechtsfolgen" rechnen muss, hilft mir nicht viel, denn da steht nur, dass ich gemaess dem "Verwaltungszustellungs- und Vollzugsgesetz zur Mitwirkung verpflichtet werden" kann. Dieses Gesetz kann ich aber im Internet nicht finden (und wenn ich es koennte, wuerde ich es vermutlich nicht verstehen). Ich werde also am Montag mal anrufen und nachfragen.

Viele Gruesse,

M. Stock
17. Dezember 2005: Von Michael Hermann an Michael Stock
Michael,

da bin ich ja mal gespannt, was Du erfährst. Immerhin darf ich ja dann wohl auch einen solchen Brief vom LA Süd erwarten.
Ich denke, ich werde doch noch mal einen Prüfung in Österreich ablegen, sozusagen auf Vorrat :/

Gespannt bin ich ja auch, ob mir dann mal schriftlich bescheinigt wird, dass ich nicht zuverlässig sein könnte.

Das wäre ganz nett, denn ich verdiene meine Brötchen als bayerischer Beamter auf Lebenszeit.
Jedenfalls vorläufig noch.

Michael H.
17. Dezember 2005: Von  an Michael Hermann
Hallo Michael,

als (noch) bay. Beamter müßtest Du eigentlich wissen und vielleicht auch dem Kollegen Stock erklären können, was es mit dem Verwaltungsvollstreckungs- und zustellungsgesetz auf sich hat...

Ich habe zwar nicht den genauen Bayerischen Wortlaut ausfindig machen können, aber zu mindest mal den allg. Bundes-Gesetzestext. Dürfte sich nicht wesentlich unterscheiden:
Hier die Links:
Verwaltungsvollstreckungsgesetz###-MYBR-###https://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/index.html

Verwaltungszustellungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg/index.html

Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz:
https://by.juris.de/by/VwVfG_BY_rahmen.htm

Im großen und ganzen kann man sagen, das mit diesen Gesetzen die zwangsweise Mitarbeit beim Antrag und Verfahren inklusive entsprechender Maßnahmen (ggf. Entzug der Lizenz) durch die Behörde zwangsweise erwirkt werden können, um einen förmlichen Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz einzuleiten.
###-MYBR-###
Grüße,
TS
17. Dezember 2005: Von Michael Hermann an 
Thomas,

es geht nicht darum, was eine Behörde kann sondern was sie tut. Nicht immer tut sie alles was sie kann. Bayern hat sich beispielsweise in Bezug auf die ZÜP zurückhaltend gezeigt.

Auch ist nach meinem Kenntnissstand keineswegs gesichert, dass eine bestehende Lizenz bei nicht beantragter ZÜP annulliert werden muss.

Einen ähnlichen Tenor haben ja die beiden bisher bekannten gerichtlichen Entscheidungen ausserhalb Bayerns.

Weiter ist es offensichtlich, dass vom Bund eine möglichst scharfe Auslegung des LuftSig gewünscht wird und auf allzu "lasche" Länder Druck ausgeübt wird.

Nun hat also auch das LA Südbayern Aufforderungen zur ZÜP verschickt - mit bemerkenswert geringer Drohkulisse. Entsprechend freundlich (ohne die häufig zu lesende Entrüstung bis hin zur Ankündigung von Klagen gegen Sachbearbeiter) habe ich dann auch zurückgeschrieben.

Nun kommt also die zweite Runde und immer noch lt. Brief an Herrn Stock recht moderat. Man kann ja fast den Eindruck gewinnen, auch das LA spielt auf Zeit :)

Insofern ist es dann schon interessant, was Herr Stock übermorgen erfährt.

Zum Thema "noch Beamter":
Hier möchte ich halt gerne schriftlich einen Bescheid wie ihn Münster vorgemacht hat:

"... Insoweit steht die Vermutung im Raum, dass an Ihrer Zuverlässigkeit berechtigte Zweifel vorliegen. Damit ist eine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und damit für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gegeben ..."

So eine Bescheinigung wäre schon recht nützlich, denn dann kann ich ja auch keinen Publikumsverkehr mehr haben. Schließlich bin ich eine Gefahr für diese Leute. Also werde ich zu geruhsameren Arbeiten im Büro abgestellt.

Michael
17. Dezember 2005: Von  an Michael Hermann
Hallo Michael,

kann Dir nur zustimmen!
Im übrigen bestätigst Du ja meine Aussagen zur moderaten Art und Weise des LAS.

Ich denke auch, dass die Bay. Luftämter in gewisser Weise auf Zeit spielen, um zwischenzeitlich belastbare Gerichtsurteile und / oder eine brauchbare DVO zu bekommen...

Grüße,
TS
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Michael,

nachdem hier das "Du" wohl angesagt ist, werde ich mich dem jetzt mal anschliessen ;-)

Ich habe eben mit Herrn Meyer vom Luftamt gesprochen und ihn nach den "Rechtsfolgen" gefragt. Gleich vorab: Er war sehr freundlich, in dieser Hinsicht kann ich mich nicht beschweren.

In der Sache hat er mir gesagt, dass das Bundesinnenministerium bei einer Verweigerung der ZUeP von den Luftaemtern verlangt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Das Luftamt Suedbayern sieht dies aber mit einem Zwischenschritt vor, der auf ein Zwangsgeld hinauslaeuft. Wenn das nichts bewirkt, wird es aber beigetrieben und die Lizenz entzogen. Er hat noch erwaehnt, dass sie sich intern vorher nochmal zusammensetzen und schauen, wieviele Verweigerer es eigentlich gibt. Auf die entsprechenden Gerichtsurteile, die zumindest den "Sofortvollzug" verhindert haben, habe ich ihn gar nicht erst angesprochen (was soll er dazu auch sagen).

Seiner Meinung nach ist es fuer jeden, der keine schweren Straftaten begangen hat, besser, die ZUeP zu beantragen (das haette ich an seiner Stelle auch gesagt ;-)

Ich werde das aber trotzdem nicht tun, weil ich der Meinung bin, dass wir eine gefaehrliche Entwicklung zulassen, wenn wir das einfach hinnehmen. Nachdem es bei mir absolut nichts zu finden gibt (ich habe nicht einmal einen Punkt in Flensburg), wird es zum Showdown kommen.

Ich ueberlege mir jetzt die Antwort und werde sie in Kuerze hier veroeffentlichen.

Viele Gruesse,

Michael
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an Michael Stock
Michael,

danke für die Information. Ich habe mir sowas ähnliches gedacht. Vermutlich werde ich diese Woche wohl auch den Brief der zweiten Runde erhalten.

Bei mir gibt es auch nichts zu finden, aber ich empfinde die Selbstbeantragung der Schnüffelfreigabe (ebenfalls) als nicht in Ordnung.

Damit ich in jedem Fall weiterfliegen kann werde ich aber jetzt auf "Vorrat" auch eine österreichische Lizenz beantragen. Morgen fange ich mit dem Papierkram an.
Soweit ich das bisher beurteilen kann, kostet mich das etwa 1300 Euro (und natürlich die Zeit).

Michael H.
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an Michael Hermann
Das mit der oesterreichischen Lizenz kann ich dir nur empfehlen! Wenn du CVFR hast, brauchst du deine deutsche nur umschreiben zu lassen (Austrocontrol). Wenn du mehr Infos brauchst, lass es mich wissen (ich habe sie schon).

Viele Gruesse,

Michael
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an Michael Stock
Michael,

nur umschreiben? Ja, CVFR habe ich.

Aber ich dachte eigentlich, ich müsse auf jeden Fall eine österreichische Theorieprüfung und einen Prüfungsflug machen?
Damit hatte ich mich im Geiste schon abgefunden.
Jetzt wäre auch eine gute Zeit gewesen, da ich ab Do. fast 3 Wochen frei habe.

Aber "umschreiben": Darunter verstehe ich *nur* Papierkram und Kosten. Ist das in der Tat so einfach?

Michael H.
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Michael,

ich habe kein CVFR, deshalb musste ich 5 Stunden "CVFR-Differenzschulung" machen. Eine Pruefung brauchst du aber definitiv nicht, weder theoretisch noch praktisch! Das geht in dieser Art aber wohl nur noch solange, bis Oesterreich die JAR-FCL einfuehrt. Du kannst dich aber bei Austrocontrol auch nochmal erkundigen, die sind dort recht hilfsbereit. Wer darueber ebenfalls sehr gut Bescheid weiss und die Umschreibung einschliesslich Fliegerarzt organisiert, ist Herr Holdosi von der Motorflugunion Klosterneuburg (www.flugschule.at). Kann ich empfehlen.

Viele Gruesse,

Michael
19. Dezember 2005: Von  an Michael Stock
Weiß jemannd, ob man auch das IFR auf Östreich umgeschrieben bekommt ?
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

danke fuer die Links. Damit weiss ich jetzt auf jeden Fall, wie teuer es fuer mich wird (max. 1000 Euro) und wie lange ich ins Gefaengnis muss (max. 14 Tage).

Hier also nun meine Antwort an das Luftamt, die schon in der Post ist:


Sehr geehrter Herr Huettner,

danke fuer Ihre Antwort. Ihre Ausfuehrungen kann ich insoweit nachvollziehen, als Ihnen der Bundesinnenminister nicht gestattet, die Durchfuehrung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung bis zur endgueltig festgestellten Verfassungswidrigkeit des "Luftsicherheitsgesetzes" auszusetzen, obwohl Sie selbst, Ihre Behoerde und zahlreiche andere staatliche Institutionen dies vorziehen wuerden.

Ungeachtet dessen werden Sie den Antrag zur unbegruendeten, unbefristeten sowie unkontrollierten Ausforschung meiner Person mit geheimdienstlichen Mitteln und fuer mich unabsehbaren Folgen von mir nicht erhalten.

Zur Begruendung:

o Weder Anlass noch Begruendung fuer das "Luftsicherheitsgesetz" sind dazu geeignet, die verharmlosend als "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" bezeichnete Massnahme zu rechtfertigen. Die von Ihnen angesprochenen Geistesverwirrten und Terroristen verfuegten ausnamslos nicht ueber Luftfahrerscheine und werden von diesem Gesetz genausowenig erfasst wie saemtliche Inhaber auslaendischer Pilotenlizenzen, die sich gemaess internationaler Abkommen selbstverstaendlich frei im deutschen Luftraum bewegen duerfen. Der ausschliesslich betroffene Personenkreis (dem ich angehoere) hat aber seine "Zuverlaessigkeit" durch z.T. langjaehrige fliegerische Taetigkeit bereits nachgewiesen und kann selbst unter Anlegung strengster Masstaebe niemals pauschal als terrorverdaechtig angesehen werden.

o Unser Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip, dass niemand seine Unschuld beweisen muss. Dies verlangt die verfassungsmaessige Ordnung, an die selbstverstaendlich auch die Gesetzgebung gebunden ist.

o Wie sicherlich auch Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, haelt der gegenwaertige Bundesinnenminister die Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes eindeutig fuer verhandelbar. Er hat in Uebereinstimmung mit anderen Politikern ferner angekuendigt, bei festgestellter Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nicht etwa dieses verfassungsgemaess gestalten zu wollen, sondern vielmehr das Grundgesetz so zu veraendern, dass das Bundesverfassungsgericht keine Handhabe mehr hat, den aus dem betreffenden Gesetz resultierenden Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Ich fuehle mich aus den oben genannten sowie in meinem letzten Schreiben enthaltenen Gruenden durch staatliches Handeln bedroht und muss nach Lage der Dinge zudem befuerchten, da� unsere verfassungsmaessige Ordnung in erheblicher Gefahr ist. Es liegt auf der Hand, dass die vorherige wie die jetzige Bundesregierung die Missachtung der Menschenwuerde (wie im Fall der ins Ausland entfuehrten, dort gefolterten und von deutschen Geheimdienst- und Kriminalbeamten verhoerten deutschen Staatsbuerger) sowie Noetigung und Toetung unschuldiger Personen (wie im Fall des "Luftsicherheitsgesetzes") als voellig legitim ansieht. Aufgrund der Geschichte unseres Landes und den bekannten Folgen dieser Denkweise kann solchen Bestrebungen ueberhaupt nicht frueh und entschieden genug entgegengetreten werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass die Wahrnehmung meiner verfassungsmaessigen Rechte nunmehr zu erheblichen Nachteilen fuer mich und moeglicherweise zu staatlicher Verfolgung fuehren wird, erklaere ich hiermit meinen Widerstand gegen den Zwang, voellig unbegruendete geheimdienstliche Massnahmen gegen mich zu beantragen. Hierbei berufe ich mich ausdruecklich auf Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes. Ich sehe einerseits keine andere Moeglichkeit zur Abhilfe, moechte andererseits aber - in meinem eigenen wie auch im Interesse aller Deutschen - die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes verteidigen.


Mit freundlichen Gruessen,
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an Michael Stock
Danke für Deine Info zu Österreich.

Werde dort gleich nachfragen.

Deinem Text an das LA stimme ich inhaltlich auch zu, ich werde das ähnlich, nur vermutlich "sanfter" schreiben. Schade sowas.


Michael
19. Dezember 2005: Von RotorHead an Michael Hermann
Anscheinend kennt hier niemand den § 28 Abs. 3 LuftVZO:

"Das Luftfahrtbundesamt kann einer Lizenz nach Absatz 1 [nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteile Lizenzen], die einem deutschen Staatsangehörigen erteilt worden ist, für Flüge im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung verweigern, wenn sich Tatsachen dafür ergeben, dass der Inhaber für die Tätigkeit ungeeignet ist."

Eine Umschreibung oder der Erwerb einer ausländischen (Ersatz-)Lizenz bringt im Zweifelsfall für einen Deutschen gar nichts.
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an RotorHead
Rotorhead,

ich wohne im Grenzgebiet nach Österreich. Mit einer OE-Lizenz kann ich OE-registrierte Flugzeuge in D auch dann fliegen, wenn ich keine D-registrierte Lizenz habe.
Das genügt mir zunächst.
Insbesondere kann ich die Lizenz auch problemlos erhalten (d.h. aktiv fliegen und verlängern lassen).
WENN dann man in D der Wahn ein Ende haben sollte, komme ich auch wieder zurück.

Wenn ich aber KEINE Lizenz mehr habe, dann kann mir dies passieren:

- Lizenz weg
- kein Flug (temporär)
- Lizenz kommt wieder, aber je nach Zeitraum automatisch abgelaufen
- kein Flug (auf Dauer)

Ist doch nicht das, was ich will.

Im übrigen hat der Herr Stock recht: mit ICAO/CVFR (das habe ich) ist es in der Tat nur eine reine Umschreibung.
Habe das eben bei austrocontrol nachgefragt.
Am Freitag bin ich beim österreichischen Fliegerarzt, den den Tagen nach den Weihnachtsfeiertagen gehen meine gesammelten Papiere vielleicht schon raus.

Mit einer OE-Lizenz im Rücken fühle ich mich doch wesentlich besser.

Michael
19. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an RotorHead
Beitrag vom Autor gelöscht
19. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an RotorHead
Das ist richtig.
Aber dazu muss auch etwas vorliegen.
§7 fordert die Halter ausländischer Lizenzen nicht auf, die ZÜP zu beantragen.
Damit ist der Inhaber einer ausländischen Lizenz, ob Deutscher oder Ausländer, nicht betroffen.
Das Ausflaggen, ob Lizenz, Flugzeug oder ganze Betriebe macht Sinn.

Konrad
20. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
habe heute mit Herrn Habermann in Wolfenbüttel ein nettes Gespräch am Telefon gehabt. Die Beamten in Wolfenbüttel scheinen offensichtlich mit ihrer Einstellung auf unserer Seite zu stehen. Der Brief soll sagen, dass zunächst erstmal abgewartet wird und gar nichts passiert (soll heissen, sie handeln erst weiter auf Druck von oben). Einen Widerruf meiner Lizenz mit Sofortvollzug Anfang Februar habe ich den
Aussagen von Herrn Habermann zu Folge auf keinen Fall zu erwarten. Ich hatte den Eindruck, dass sie selber sich eigentlich mehr Widerspruch erhofften, es hätten aber erst vier Piloten den Antrag verweigert. Allerdings läuft die Antragsfrist noch bis zum 31.01.2006.
Ich hoffe, dass dies noch mehrere Piloten aus Niedersachsen lesen, die im Zweifel sind, was sie machen sollten und nun den Antag verweigern.

Andreas Faulhaber
20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

das klingt ja schon fast nach Einsicht seitens Ihrer Luftfahrtbehoerde. Herr Meyer vom Luftamt Suedbayern hat mir allerdings gesagt, dass er wohl nicht anders kann, als bei Verweigerung "relativ kurzfristig" Zwangsmassnahmen einzuleiten. Daher konnte ich - fortiter in re - das folgende Schreiben leider nicht vermeiden:
###-MYBR-###
Bundespraesident Dr. Horst Koehler

Bundespraesidialamt
Spreeweg 1

11010 Berlin


###-MYBR-###Luftsicherheitsgesetz
---------------------


Sehr geehrter Herr Bundespraesident,

mit Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz werden mittlerweile bundesweit alle Inhaber von Pilotenlizenzen durch die Luftfahrtbehoerden unter Androhung von Lizenzentzug bzw. Zwangsgelderhebung dazu genoetigt, Ermittlungsmassnahmen gegen sich selbst zu beantragen.

Ich halte es fuer ausserordentlich wichtig, dass Sie von diesen Vorgaengen Kenntnis erhalten und sende Ihnen daher zu Ihrer Information den betreffenden Schriftverkehr zwischen dem Luftamt Suedbayern und mir.

Ich sehe in diesen Vorgaengen eine Bedrohung unser verfassungsmaessigen Ordnung und habe aus diesem Grund meinen Widerstand gemaess Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes erklaert.


Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
21. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
es ist natürlich nicht ausgeschlossen, ja vielleicht sogar warscheinlich, dass die Beamten in Wolfenbüttel gezwungen werden, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Gegen diese würde ich mich dann natürlich auch zur Wehr setzen. Allerdings scheinen Sie durch "Zeitspiel" und "Nichtergreifung der härtesten Maßnahme (Lizenzwiderruf mit Sofortvollzug)" sondern z.B. Zwangsgeld mit Widerspruchsrecht die Sache nicht so dramatisch verlaufen zu lassen. Da es ja keine Durchführungsverordnung gibt wonach der Widerruf mit Sofortvollzug zwingend ist, haben die Luftsicherheitsbehörden, denke ich, auch da etwas Spielraum.

Ich finde es jedenfalls gut, dass sich der Widerstand in so vielen Arten darstellt.

Andreas Faulhaber
22. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

aus Ihrem letzten Satz glaube ich eine gewisse Reserviertheit meinen Schreiben gegenueber herauslesen zu koennen ;-)

Ganz offen gesagt: Ich weiss natuerlich, dass meine Vorgehensweise polemisch wirkt und zudem juristisch wohl nur wenig hilfreich ist. Die Gefahr fuer unsere Demokratie ist durch das, was hier mit uns passiert, aber eindeutig gegeben, und das muss im Klartext moeglichst weit verbreitet werden. Ich stehe also dazu.

Nun tritt das Ganze aber ohnehin in die naechste Phase ein. Egal ob man, wie z.B. Herr Vogeler, auf die Beantwortung von Fragen besteht oder mehr grundsaetzlich argumentiert wie ich: das Luftamt sortiert das jetzt alles einfach in zwei Kisten mit der Aufschrift "Ja" bzw. "Nein" ein und schaut sich Anfang Januar an, wie voll die "Nein"-Kiste ist. Wenn da 500 Ablehnungen drinliegen, wird vielleicht vorerst nichts passieren, denn dann muss das Amt damit rechnen, in Hunderte von rechtlichen Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, und das wird wohl schlicht personelle Probleme bereiten.

Wenn wir aber nur 10 sind, wird das Luftamt gnadenlos und mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, unseren Widerstand zu brechen. Die Zeit von "Laiendarstellern" wie mir ist damit abgelaufen, jetzt muessen juristische Profis die Sache in die Hand nehmen. Damit sind drei Dinge zu klaeren:

1.) Wie findet man einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Bereich auskennt und bereit ist, Mandate zu uebernehmen? Ich suche konkret fuer mich und einen Freund von mir, der ebenfalls die ZUeP beim Luftamt Sued verweigert hat.

2.) Anwaelte sind teuer. Decken die privaten Rechtsschutzversicherungen, ueber die viele von uns verfuegen, einen Rechtsstreit mit dem Luftamt ab? Das kann wahrscheinlich von jedem mit einem Anruf bei seiner Versicherung geklaert werden.

3.) Es laesst sich ja nicht ausschliessen, dass das Bundesverfassungsgericht das gesamte LuftSiG wegen der fehlenden Bundesratszustimmung verwirft. Koennen wir in diesem Fall unser Anwalts- und Gerichtskosten vom Luftamt einfordern? Da habe ich nun wirklich keine Ahnung.

Vielleicht koennen uns andere Forumsteilnehmer da weiterhelfen. Viel Zeit bleibt uns jetzt wahrscheinlich nicht mehr, denn wir wissen ja nicht, wieviel Spielraum die Luftaemter tatsaechlich haben.

Viele Gruesse,

Michael Stock
22. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
das sehe ich ähnlich, ich warte nun erstmal ab, was geschehen wird. Auf jeden Fall weigere ich mich auch, diesen Antrag zu stellen.
zu 1.
Das schwierigste Problem für mich, soll ja in der Nähe sein, muss Fachkenntnis haben und noch wichtiger , muss engagiert sein!
zu 2.
Mit der Rechtsschutzversicherung habe ich schon Kontakt aufgenonmmen, sie haben zunächst für die juristische (Erst-)Beratung die Deckungszusage erteilt. Sie muss sie aber auch für den aus dem Widerruf der Lizenz (oder andere Zwangsmaßnahmen) entstehenden Rechtsstreit übernehmen, da es sich hier um Verwaltungsrecht in Verkehrssachen handelt, dies wurde im Telefongespräch schon von der Rechtsschutzversicherung bestätigt (alles hängt natürlich von dem Rechtsschutztarif ab). Bei mir handelt es sich um den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbständige nach §26 der ARB 2000 der Auxilia Rechtsschutzversicherung.
Darin enthalten ist nach Abs. 3 der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Nach Absatz 5 sind Motorfahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung solche zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Mit diesen Bedingungen könnten allerdings Segelflieger evtl. Probleme bekommen.
Ich gehe somit durch diese Rückendeckung zumindest nur das finanzielle Risiko der Selbstbeteiligung in Höhe von 125 EUR ein.
Ich empfehle jedem, seine Bedingungen dahingehend genau zu prüfen, da die Gesellschaften seit der europäischen Öffnung in der Gestaltung der Bedingungen ziemlich frei sind.
zu 3.
Schadenersatzanspruch eher nein. Aussage meines Anwalts: "Schadensersatzansprüche darüber hinaus halte ich für fraglich, da die Gerichte bei der Begründung von Amtshaftungsansprüchen, und um solche müsste es sich handeln, sehr zurückhaltend sind und man den zuständigen Beamten wohl keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie auf ausdrückliche ministerielle Weisung ein Gesetz weiterhin anwenden, solange eine Verfassungsmäßigkeit „nur“ fraglich ist und das Gesetz noch nicht aufgehoben wurde."


Viele Grüße

Andreas Faulhaber
28. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

ich habe eine Standard-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Die Vertragsbedingungen sind denen Ihrer Versicherung sehr aehnlich, so dass ich jetzt eine Deckungszusage angefordert habe. Dazu habe ich eine ganze Reihe von Unterlagen eingeschickt und rechne in Kuerze mit einer Antwort.

Bzgl. Schadenersatzforderungen duerfte das, was Ihr Anwalt sagt, stimmen. Ich hatte allerdings eher gemeint, wer die Anwalts- und Gerichtskosten traegt, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Hierzu hat mir ein anderer "Verweigerer" aber schon geschrieben, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Luftamt den Verwaltungsakt rueckgaengig machen kann, wodurch man auf diesen Kosten sitzenbleiben wuerde. Wenn das nicht geschieht, muss man den Prozess eben durchziehen, die Behoerde verliert ihn, und dann muss sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten begleichen.

Hinsichtlich eines Anwalts bin ich noch auf der Suche, allerdings habe ich schon einen Kontakt. Naechste Woche mehr.

Viele Gruesse,

Michael Stock
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Michael Stock
Guten Tag Herr Stock!

auch Ihnen meinen Glückwunsch für die sachliche Vorgehenswesie.

Hervorragend, wie kühl,besonnen und strukturiert Sie dieses Problem angehen. Step by Step.

Ganz wichtig erscheint mir, daß Sie, und andere in diesem Forum, auf unsere Grundrechte pochen.

Ich dachte anfangs auch, was soll´s ich habe nix zu verberegen. Ein Beitrag von Prof. Vogeler hat mir jedoch die Augen geöffnet, was auf dem Spiel steht.

Deshalb kommt hier in diesem Forum für meinen Geschmack das Prinzip der "Unschuldsvermutung" zu kurz.

Dieses Prinzip unterscheidet unser Rechtssystem von anderen in ganz erheblichem Maße.

Es ist schon ein gravierender Unterschied, wenn man mit viel anwaltlichem Aufwand (und Geld) seine Unschlud beweisen muß, wie in anderen Ländern üblich.

Bei uns gilt: (noch):
Jeder Polizist, jeder Staatsanwalt, jeder Richter, jeder Beamte, auch beim Finanzamt, muß erst mal davon ausgehen, daß Sie unschuldig sind und Ihre Aussagen (und Steuererklärungen) glauben.

Jedes der genannten Organe muß Ihnen erst mal Ihre Schuld beweisen oder die Unrichtigkeit Ihrer Angaben.

Bevor ein Urteil nicht rechtskräftig ist, darf Sie keiner als "schuldig" bezeichnen. Deswegen nennen die Medien einen Angeklagten immer den "mutmaßlichen" Täter. Sonst könnte er wegen Rufschädigung etc. klagen.

Durch die ZÜP wird dieses Prinzip der Unschuldsvermutung nicht nur einfach umgangen, nein, es wird ein Präzedenzfall geschaffen.

Wehret den Anfängen!
Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist in Gefahr!


Norbert V.H. Lange
Freier Publizist

27 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang