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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Dezember 2005: Von  an Michael Hermann
Hallo Michael,

als (noch) bay. Beamter müßtest Du eigentlich wissen und vielleicht auch dem Kollegen Stock erklären können, was es mit dem Verwaltungsvollstreckungs- und zustellungsgesetz auf sich hat...

Ich habe zwar nicht den genauen Bayerischen Wortlaut ausfindig machen können, aber zu mindest mal den allg. Bundes-Gesetzestext. Dürfte sich nicht wesentlich unterscheiden:
Hier die Links:
Verwaltungsvollstreckungsgesetz###-MYBR-###https://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/index.html

Verwaltungszustellungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg/index.html

Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz:
https://by.juris.de/by/VwVfG_BY_rahmen.htm

Im großen und ganzen kann man sagen, das mit diesen Gesetzen die zwangsweise Mitarbeit beim Antrag und Verfahren inklusive entsprechender Maßnahmen (ggf. Entzug der Lizenz) durch die Behörde zwangsweise erwirkt werden können, um einen förmlichen Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz einzuleiten.
###-MYBR-###
Grüße,
TS
17. Dezember 2005: Von Michael Hermann an 
Thomas,

es geht nicht darum, was eine Behörde kann sondern was sie tut. Nicht immer tut sie alles was sie kann. Bayern hat sich beispielsweise in Bezug auf die ZÜP zurückhaltend gezeigt.

Auch ist nach meinem Kenntnissstand keineswegs gesichert, dass eine bestehende Lizenz bei nicht beantragter ZÜP annulliert werden muss.

Einen ähnlichen Tenor haben ja die beiden bisher bekannten gerichtlichen Entscheidungen ausserhalb Bayerns.

Weiter ist es offensichtlich, dass vom Bund eine möglichst scharfe Auslegung des LuftSig gewünscht wird und auf allzu "lasche" Länder Druck ausgeübt wird.

Nun hat also auch das LA Südbayern Aufforderungen zur ZÜP verschickt - mit bemerkenswert geringer Drohkulisse. Entsprechend freundlich (ohne die häufig zu lesende Entrüstung bis hin zur Ankündigung von Klagen gegen Sachbearbeiter) habe ich dann auch zurückgeschrieben.

Nun kommt also die zweite Runde und immer noch lt. Brief an Herrn Stock recht moderat. Man kann ja fast den Eindruck gewinnen, auch das LA spielt auf Zeit :)

Insofern ist es dann schon interessant, was Herr Stock übermorgen erfährt.

Zum Thema "noch Beamter":
Hier möchte ich halt gerne schriftlich einen Bescheid wie ihn Münster vorgemacht hat:

"... Insoweit steht die Vermutung im Raum, dass an Ihrer Zuverlässigkeit berechtigte Zweifel vorliegen. Damit ist eine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und damit für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gegeben ..."

So eine Bescheinigung wäre schon recht nützlich, denn dann kann ich ja auch keinen Publikumsverkehr mehr haben. Schließlich bin ich eine Gefahr für diese Leute. Also werde ich zu geruhsameren Arbeiten im Büro abgestellt.

Michael
17. Dezember 2005: Von  an Michael Hermann
Hallo Michael,

kann Dir nur zustimmen!
Im übrigen bestätigst Du ja meine Aussagen zur moderaten Art und Weise des LAS.

Ich denke auch, dass die Bay. Luftämter in gewisser Weise auf Zeit spielen, um zwischenzeitlich belastbare Gerichtsurteile und / oder eine brauchbare DVO zu bekommen...

Grüße,
TS
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

danke fuer die Links. Damit weiss ich jetzt auf jeden Fall, wie teuer es fuer mich wird (max. 1000 Euro) und wie lange ich ins Gefaengnis muss (max. 14 Tage).

Hier also nun meine Antwort an das Luftamt, die schon in der Post ist:


Sehr geehrter Herr Huettner,

danke fuer Ihre Antwort. Ihre Ausfuehrungen kann ich insoweit nachvollziehen, als Ihnen der Bundesinnenminister nicht gestattet, die Durchfuehrung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung bis zur endgueltig festgestellten Verfassungswidrigkeit des "Luftsicherheitsgesetzes" auszusetzen, obwohl Sie selbst, Ihre Behoerde und zahlreiche andere staatliche Institutionen dies vorziehen wuerden.

Ungeachtet dessen werden Sie den Antrag zur unbegruendeten, unbefristeten sowie unkontrollierten Ausforschung meiner Person mit geheimdienstlichen Mitteln und fuer mich unabsehbaren Folgen von mir nicht erhalten.

Zur Begruendung:

o Weder Anlass noch Begruendung fuer das "Luftsicherheitsgesetz" sind dazu geeignet, die verharmlosend als "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" bezeichnete Massnahme zu rechtfertigen. Die von Ihnen angesprochenen Geistesverwirrten und Terroristen verfuegten ausnamslos nicht ueber Luftfahrerscheine und werden von diesem Gesetz genausowenig erfasst wie saemtliche Inhaber auslaendischer Pilotenlizenzen, die sich gemaess internationaler Abkommen selbstverstaendlich frei im deutschen Luftraum bewegen duerfen. Der ausschliesslich betroffene Personenkreis (dem ich angehoere) hat aber seine "Zuverlaessigkeit" durch z.T. langjaehrige fliegerische Taetigkeit bereits nachgewiesen und kann selbst unter Anlegung strengster Masstaebe niemals pauschal als terrorverdaechtig angesehen werden.

o Unser Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip, dass niemand seine Unschuld beweisen muss. Dies verlangt die verfassungsmaessige Ordnung, an die selbstverstaendlich auch die Gesetzgebung gebunden ist.

o Wie sicherlich auch Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, haelt der gegenwaertige Bundesinnenminister die Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes eindeutig fuer verhandelbar. Er hat in Uebereinstimmung mit anderen Politikern ferner angekuendigt, bei festgestellter Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nicht etwa dieses verfassungsgemaess gestalten zu wollen, sondern vielmehr das Grundgesetz so zu veraendern, dass das Bundesverfassungsgericht keine Handhabe mehr hat, den aus dem betreffenden Gesetz resultierenden Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Ich fuehle mich aus den oben genannten sowie in meinem letzten Schreiben enthaltenen Gruenden durch staatliches Handeln bedroht und muss nach Lage der Dinge zudem befuerchten, da� unsere verfassungsmaessige Ordnung in erheblicher Gefahr ist. Es liegt auf der Hand, dass die vorherige wie die jetzige Bundesregierung die Missachtung der Menschenwuerde (wie im Fall der ins Ausland entfuehrten, dort gefolterten und von deutschen Geheimdienst- und Kriminalbeamten verhoerten deutschen Staatsbuerger) sowie Noetigung und Toetung unschuldiger Personen (wie im Fall des "Luftsicherheitsgesetzes") als voellig legitim ansieht. Aufgrund der Geschichte unseres Landes und den bekannten Folgen dieser Denkweise kann solchen Bestrebungen ueberhaupt nicht frueh und entschieden genug entgegengetreten werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass die Wahrnehmung meiner verfassungsmaessigen Rechte nunmehr zu erheblichen Nachteilen fuer mich und moeglicherweise zu staatlicher Verfolgung fuehren wird, erklaere ich hiermit meinen Widerstand gegen den Zwang, voellig unbegruendete geheimdienstliche Massnahmen gegen mich zu beantragen. Hierbei berufe ich mich ausdruecklich auf Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes. Ich sehe einerseits keine andere Moeglichkeit zur Abhilfe, moechte andererseits aber - in meinem eigenen wie auch im Interesse aller Deutschen - die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes verteidigen.


Mit freundlichen Gruessen,
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an Michael Stock
Danke für Deine Info zu Österreich.

Werde dort gleich nachfragen.

Deinem Text an das LA stimme ich inhaltlich auch zu, ich werde das ähnlich, nur vermutlich "sanfter" schreiben. Schade sowas.


Michael
19. Dezember 2005: Von RotorHead an Michael Hermann
Anscheinend kennt hier niemand den § 28 Abs. 3 LuftVZO:

"Das Luftfahrtbundesamt kann einer Lizenz nach Absatz 1 [nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteile Lizenzen], die einem deutschen Staatsangehörigen erteilt worden ist, für Flüge im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung verweigern, wenn sich Tatsachen dafür ergeben, dass der Inhaber für die Tätigkeit ungeeignet ist."

Eine Umschreibung oder der Erwerb einer ausländischen (Ersatz-)Lizenz bringt im Zweifelsfall für einen Deutschen gar nichts.
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an RotorHead
Rotorhead,

ich wohne im Grenzgebiet nach Österreich. Mit einer OE-Lizenz kann ich OE-registrierte Flugzeuge in D auch dann fliegen, wenn ich keine D-registrierte Lizenz habe.
Das genügt mir zunächst.
Insbesondere kann ich die Lizenz auch problemlos erhalten (d.h. aktiv fliegen und verlängern lassen).
WENN dann man in D der Wahn ein Ende haben sollte, komme ich auch wieder zurück.

Wenn ich aber KEINE Lizenz mehr habe, dann kann mir dies passieren:

- Lizenz weg
- kein Flug (temporär)
- Lizenz kommt wieder, aber je nach Zeitraum automatisch abgelaufen
- kein Flug (auf Dauer)

Ist doch nicht das, was ich will.

Im übrigen hat der Herr Stock recht: mit ICAO/CVFR (das habe ich) ist es in der Tat nur eine reine Umschreibung.
Habe das eben bei austrocontrol nachgefragt.
Am Freitag bin ich beim österreichischen Fliegerarzt, den den Tagen nach den Weihnachtsfeiertagen gehen meine gesammelten Papiere vielleicht schon raus.

Mit einer OE-Lizenz im Rücken fühle ich mich doch wesentlich besser.

Michael
19. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an RotorHead
Beitrag vom Autor gelöscht
19. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an RotorHead
Das ist richtig.
Aber dazu muss auch etwas vorliegen.
§7 fordert die Halter ausländischer Lizenzen nicht auf, die ZÜP zu beantragen.
Damit ist der Inhaber einer ausländischen Lizenz, ob Deutscher oder Ausländer, nicht betroffen.
Das Ausflaggen, ob Lizenz, Flugzeug oder ganze Betriebe macht Sinn.

Konrad

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