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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. August 2005: Von  an Holger Klemt
Berlin (ddp). Fachleute schätzen den Sicherheitsgewinn durch das von der Bundesregierung über dem Berliner Zentrum verhängte Flugverbot als gering ein. Vom Rand der Verbotszone erreiche selbst die langsamste Propellermaschine das Regierungsviertel binnen vier Minuten, sagte der Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Flugleiter, Klaus Berchtold-Nicholls, der «Netzeitung». Angesichts der kurzen Reaktionszeit für Sicherheitskräfte könne die ab Montag gültige Restriktion eine Maschine nicht wirklich hindern, das Zentrum zu erreichen.

Der Terrorismusforscher Rolf Tophoven sagte, das Flugverbot über dem Berliner Zentrum sei eine «Beruhigungspille». Eine solche Maßnahme sei immer problematisch, wenn man es mit einem zum Äußersten entschlossen Täter zu tun habe, sagte der Direktor des Instituts für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik in Essen. Auch das erst im Januar in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss entführter Maschinen erlaubt, sei wirkungslos. «Das Flugzeug und das Flugziel der gehijackten Maschine muss erkannt werden, dann muss der Innenminister informiert werden, der dann die Entscheidung seines Lebens trifft, das dauert alles, optimal gerechnet, 15 Minuten», sagte Tophoven. In dieser Zeit erreiche ein Luftpirat in Deutschland jedes nächst gelegene Ballungszentrum.

Das Flugverbot über dem Berliner Zentrum war nach dem Absturz eines Kleinflugzeuges vor dem Reichstag verhängt worden. Es gilt innerhalb des S-Bahn-Rings. Anbieter von Aussichtsflügen kritisieren es.

(ddp)

...und gestern meinte anscheinend jeder, der noch irgendwie in die luft kam, "auf zum reichstag"... die innenstadt "brummte" permanent aus unterschiedlichen höhen, der Sache wohl eher nicht zuträglich....
2. August 2005: Von  an 
Sec. 91.119 - Minimum safe altitudes: General.

Except when necessary for takeoff or landing, no person may operate an aircraft below the following altitudes:

(a) Anywhere. An altitude allowing, if a power unit fails, an emergency landing without undue hazard to persons or property on the surface

... und dann Einmot oder UL über Berlin????
2. August 2005: Von RotorHead an 
Ich wusste gar nicht, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Recht der USA gilt. In der deutschen LuftVO steht jedenfalls anderes.
2. August 2005: Von  an RotorHead
nee, nee - analog gleich. Luftrecht ist (mit wenigen nationalen Eigenheiten) international (ICAO)

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