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30. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Tom Tom Bewertung: +1.00 [1]

"Wenn also KFZ Kennzeichen nicht "getrackt" werden dürfen, dann kann man davon ausgehen dass Lfzg. Kennzeichen diesem gleichzusetzen sind und ebenso nicht "getrackt" werden dürfen. Alles andere wäre unlogisch..."

Das ist m.E. die geltende Rechtslage seit Jahrzehnten.


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