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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. April 2016: Von Achim H. an Frank Streckebein

ab dem 01.01.2018 müssen es dann 2 sein, sonst gibts keine Avionik-Nachprüfung mit IFR - Vermerk

Das stimmt nicht. Die EU-Verordnung fordert nur ein Funkgerät, das zweite kann dann als INOP markiert werden.

12. April 2016: Von Timm H. an Achim H.

Aber laut der nach wie vor gültigen FSAV benötigt man aber nun mal ZWEI coms. Diese müssen dann ja eigentlich (leider) beide 8,33 sein.

12. April 2016: Von Achim H. an Timm H. Bewertung: +1.00 [1]

Europarecht bricht deutsches föderales Verordnungsrecht. Die Ausrüstungsvorschriften gehen komplett im Europarecht auf. Die FSAV kannst Du in allen Punkten vergessen, die europarechtlich geregelt sind.

12. April 2016: Von Timm H. an Achim H.

Na das wäre ja toll. Allein mir fehlt der Glaube, dass das auch die Behörden so sehen.

Vielleicht kann die AOPA hier etwas Klarheit verschaffen, bzw. den Stand aktualisieren?

12. April 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H.

Achim,

es wäre schön, wenn die Welt so einfach wäre.

Wenn Deutschland meint, die Sicherheit in seinem hoheitlichen Luftraum nur mit 2x 8,33kHz gewährleisten zu können, dann glaube ich nicht, dass die EASA das verbieten kann. Ich sehe keine Vorschrift in SERA, die sagt: "Du brauchst definitiv KEINE 2 Funkgeräte mit 8,33 kHz um die Lufträume C bis E befliegen zu dürfen!"

Geht es um eine Zulassung eines Flugzeuges in D hängt man dann sowieso am Tropf des LBA. Wenn die meinen - auch unberechtigterweise - die Anforderungen in D seien nicht erfüllt, dann bringt es erstmal nichts, eine andere Meinung zu haben und diese auch begründen zu können. Ähnlich wird es mit Avionik-Nachprüfungen laufen. Das macht zwar der LTB, aber wird dabei vom LBA auditiert und kann es sich somit auch nicht leisten gegen deren Vorgaben zu arbeiten.

Daher meine Lebenserfahrung: Am Ende entschiedet das Gericht! Und was dabei rauskommt oder passieren kann, erzählt zum Beispiel der Artikel über den Strafprozess um einen Heli-Rundflug, dem Herr Kaersten vom LBA eine unerwartete Wendung gegeben hat.

Bei jeder Interpretation der Vorschriten muss man sich fragen, kann ich diese vor Gericht auch durchsetzen? Wie groß ist dabei das Risiko zu scheitern? Wie groß ist der Nachteil, den ich durch das Akzeptieren der "Falsch-Auslegung" schlucken muss?

Auch bei klaren Vorschriften und eindeutigen Verantwortlichkeiten bleibt ein Restrisiko. Damit muss man leben. Am Ende stirbt man ja sowieso!

Michael

12. April 2016: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Bisher hat sich Deutschland beim Luftrecht letztendlich schon an EU-Recht gehalten. An vielen Stellen wurde (wird?) bei der EASA unsauber gearbeitet, was der wilheminischen Verwaltung sofort auffällt. Im Gespräch mit der EASA-Leitung wird auch klar, was für Praxisprobleme die deutsche Rechtstradition bringt, wo es nicht auf Intention sondern auf Komma und Strich ankommt. Stümper versus Holzkopf sozusagen.

Ich habe wenig Bedenken was die Ausrüstungsvorschriften angeht. Es ist klar, dass hierfür nur noch die EU zuständig sein wird. Aus diesem Grund hat man die Position mit den 2 x 8.33kHz damals beim BAF auch geräumt. Ich halte es für schlicht unvorstellbar, dass Deutschland eigene -- weltfremde -- Ausrüstungsvorschriften über EU-Verordnungen hinaus aufrechterhalten möchte.

Der DME-Zwang in Deutschland ist doch schon seit Jahren eine komplette Chimäre. Man schaue in beliebige Cockpits (vorzugsweise N-reg) und suche das DME. Ein klarer Rechtsbruch, der aber nicht verfolgt wird. So wichtig scheint die FSAV in den letzten 20 Jahren nicht gewesen zu sein, warum sollte sie also nach dem Entfall der Zuständigkeit plötzlich wichtig werden?

12. April 2016: Von Timm H. an Achim H.

Das ist ja alles schön und gut, nur ist für den einen oder anderen - u.a. mich - real sehr interessant, dass der Avionik Prüfschein auch nach dem 1.1.18 das Kreuzchen an der richtigen Stelle trägt.

Nicht mehr aber auch nicht weniger!!

13. April 2016: Von Timm H. an Timm H.

Heute Info von Dr Erb (AOPA) erhalten, dass es nach wie vor keine befriedigende Aussage gibt.

EU Vorschriften sehen im unteren Luftraum, non commercial kein zweites 8.33 COM vor.

Ob die FSAV bleiben kann, geändert wird oder komplett entfällt steht derzeit in den Sternen, soll aber demnächst bespochen werden mit der Zusage, dass die AOPA daran beteiligt würde.

Also: Schaun mer mal.

15. April 2016: Von Frank Streckebein an Timm H.

Also gut, ich werde abwarten.....

Momentan wird ja von den Avionik-Betrieben ein gewisser Druck aufgebaut (Preise werden steigen, Einrüsttermine werden knapp, Rabatte bei sofortiger Bestellung etc.).

Mein ARC ist jeweils im Oktober fällig, vorerst werde ich kein 2. 8,33-Com nachrüsten (vorausgesetzt das KX155 tut weiter seinen Dienst ...holzklopf).

Gruß

Frank

17. April 2016: Von Johann Schwegler an Timm H.

Vielen Dank für die Info. Wie auch sonst im Umgang mit Behörden ist vorauseilender Gehorsam meist nicht zielführend, oder mit Franz Beckenbaurt zu sprechen: Schau' mer mal. Mein Com/Nav2 bleibt so lange drin wie es die jährliche Avioniküberprüfung "schafft".

10. Mai 2016: Von Constantin Droste zu Vischering an Achim H.

Hallo Achim,

Du schreibst "Die EU-Verordnung fordert nur ein Funkgerät."

Hast Du dafür eine zitierfähige Fundstelle? Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, mich durch EASA NCO zu wühlen, habe aber vor der unfassbaren Unübersichtlichkeit dieses Werkes kapituliert.

Mein Avionikeinrüster ist mitnichten dieser Ansicht.

Danke und Gruss,

CD

10. Mai 2016: Von Achim H. an Constantin Droste zu Vischering Bewertung: +1.00 [1]

Nichts leichter als das sagte Frederick zu Piggeldy...

EU Verordnung 800/2013 ist Part-NCO.

NCO.IDE.A.190 Funkkommunikationsausrüstung
a) Wenn durch die entsprechenden Luftraumanforderungen vorgeschrieben, müssen Flugzeuge über eine Funkkommunikationsausrüstung verfügen, mit der Wechselsprech-Funkverkehr mit den Luftfunkstationen und auf den Frequenzen entsprechend den Luftraumanforderungen durchgeführt werden kann.
b) Die gemäß Buchstabe a vorgeschriebene Funkkommunikationsausrüstung muss den Sprechfunkverkehr auf der Luftfahrtnotfrequenz 121,5 MHz ermöglichen.
c) Wenn mehr als eine Kommunikationsausrüstung erforderlich ist, muss jedes Gerät von dem/den anderen in der Weise unabhängig sein, dass der Ausfall des einen nicht zum Ausfall des anderen führt.

Das heißt, man benötigt die vom Luftraum vorgegebene Kommunkationsausrüstung sowie die Möglichkeit auf 121,5MHz zu kommunizieren. Nach Punkt a) kann dies ein VHF sein, ein VHF mit 8,33kHz, ein HF, ein Sattelefon oder sonstwas. Sofern sich daraus mehr als ein Gerät ergibt, müssen diese nach c) getrennt sein.

Daraus lässt sich definitiv nicht herleiten, dass man ein Gerät doppelt haben müsste. Es gibt auch keine deartige Luftraumvorschrift.

Aber zeig mir mal den LTB/Avioniker in Deutschland, der Gesetzestexte liest...

24. Mai 2016: Von Frank Streckebein an Frank Streckebein

"vorerst werde ich kein 2. 8,33-Com nachrüsten (vorausgesetzt das KX155 tut weiter seinen Dienst ...holzklopf)"

So, einen guten Monat später, und der GS-Receiver des KX155 ist defekt - somit wird es ein GNC 255A als 2. NavCom. Das Problem hat sich somit fast von selbst gelöst.....

Frank

24. Mai 2016: Von Timm H. an Frank Streckebein

Kannst doch einfach ein anderes KX155 einsetzen. Aber jetzt hast du es ja schon hier geposted...

25. Mai 2016: Von Frank Streckebein an Timm H.

Ja, könnte ich, oder das vorhandene reparieren lassen (im niedrigen 3-stelligen Euro-Bereich); mir stellte sich die Frage, ob bei dem jetzt aufgetretenem Defekt und dem nicht sicher absehbaren Umrüstunsgbedarf innerhalb des nächsten Jahres eine Investition in ein (gebrauchtes) KX155 noch sinnvoll ist - ich habe mich dagegen entschieden, zumal ich auch Freude daran habe, mein Flugzeug Schritt für Schritt auf aktuelle Avionik umzurüsten.

Gruß

Frank

25. Mai 2016: Von Swen G. an Frank Streckebein Bewertung: +1.00 [1]

Mich trafs genauso. Nach der grossen Umruestung mit GTN650 war das zweite COM/NAV das besser erhaltene der beiden KX155. Und genau das fing das Zicken an. Erst Display Ausfall, neues Display rein. Dann ging die Squelch nimmer auf. Der Avionikgott in Straubing guggte mich ratlos an und sprühte Kältespray auf ein kleines Platinchen. Dann lief es. 60 Sekunden später war das Kältespray verflogen und die Rauschsperre ging wieder nicht auf. Als Ersatzteil nicht mehr bestellbar, nur als Entnahme aus Altgerät...

Das war mir zu doof und vor allem zu unberechenbar. Jetzt hab ich ein GTN1300 drin (zwei mal 650).


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