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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Matthias F. Bewertung: +1.00 [1]

bei denen sogar der Fluglehrer in der Haftung steht

Wie ist das gemeint?

Bei uns ist der Fluglehrer im Flug natürlich als PIC ebenfalls in der Haftung. Leider auch ohne, dass dies durch die Flugzeug-Versicherung abgedeckt ist.

Wenn es um die Qualität der Ausbildung geht, ist die Flugschule (ATO bzw. DTO) nach den allgemein gängigen Rechtsvorschriften in der Haftung eine "ausreichend gute" Ausbildung zu gewährleisten. Wenn jemand einen Vertrag zur PPL-Ausbildung unterschrieben hat, dann hat er einen Anspruch auf eine den sehr detaillierten EASA-Bestimmungen und einem angemessenen Qualitätsstandard entsprechende Ausbildung. Im Extremfall kann er die Flugschule verklagen, wenn sie die vertragsgemäße Dienstleistung nicht erbringt.

Ich sehe in den Haftungsbestimmungen keinen gravierenden Unterschied zur US-Ausbildung, muss aber auch gestehen, dass ich das US-System nicht so genau kenne.

30. Juli 2019: Von Alfred Obermaier an Mich.ael Brün.ing

Michael, habe originären FAA PPL A. Aus meiner Flugausbildung in USA habe ich die umfangreichere Verantwortlichkeit des FI für den (seinen) Flugschüler wahrgenommen.

Während bei EASA Checkout durch 2. FI vorgesehen sind oder Theorie Prüfung für Überlandflug erforderlich ist, unterschreibt der FAA FI verantwortlich die Freigabe für seinen Flugschüler, zB Flüge in den B Airspace oder für Cross Country, etc. Damit hat dieser FI eine umfangreichere Haftung als der FI im EASA Land.

Hier beschränkt sich die Haftung des EASA FI eher auf „grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz“, die eher schwierig nachzuweisen sind.

30. Juli 2019: Von Sven Walter an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Ich vermute mal, dass Alexis darauf anspielte, dass dem CFI eine deutlich systemimmanentere, bedeutsamere Rolle zugewiesen wird als unserem Organisationsprinzip, Jan hatte mal die Unterschiede herausgearbeitet ein einem Artikel vor längerer Zeit. In der Haftung sehe ich keine großen Unterschiede, aber das amerikanische System hat hier m.E. Vorzüge.

30. Juli 2019: Von Malte Höltken an Alfred Obermaier Bewertung: +3.00 [3]

Für den Solo Überland einer Flugschülerin ist die Theorieprüfung nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Fluglehrerin der Schülerin die theoretische Überlandflugreife im Ausbildungsnachweis dokumentiert.

Als Fluglehrerin übernimmt man in beiden Systemen die gleiche Verantwortung: Die für das Leben der Schülerin.


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