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30. Juli 2019: Von Alfred Obermeier an Mich.ael Brün.ing

Michael, habe originären FAA PPL A. Aus meiner Flugausbildung in USA habe ich die umfangreichere Verantwortlichkeit des FI für den (seinen) Flugschüler wahrgenommen.

Während bei EASA Checkout durch 2. FI vorgesehen sind oder Theorie Prüfung für Überlandflug erforderlich ist, unterschreibt der FAA FI verantwortlich die Freigabe für seinen Flugschüler, zB Flüge in den B Airspace oder für Cross Country, etc. Damit hat dieser FI eine umfangreichere Haftung als der FI im EASA Land.

Hier beschränkt sich die Haftung des EASA FI eher auf „grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz“, die eher schwierig nachzuweisen sind.

30. Juli 2019: Von Malte Höltken an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

Für den Solo Überland einer Flugschülerin ist die Theorieprüfung nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Fluglehrerin der Schülerin die theoretische Überlandflugreife im Ausbildungsnachweis dokumentiert.

Als Fluglehrerin übernimmt man in beiden Systemen die gleiche Verantwortung: Die für das Leben der Schülerin.


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