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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

"Leider wird aus dem Artikel überhaupt nicht klar, wozu der Sachverständige hätte Stellung nehmen sollen. Sollte er tatsächlich anzweifeln, dass der Radarplot eine Verletzung der Freigabe durch den Piloten belegt (was imho gegeben des Flugverlaufs ziemlich absurd erscheint), dann hätte er hierzu ein Gutachten verfassen müssen."

Nochmal: der Sachverständige wurde vom Beschuldigten mitgebracht. Im Verfahren gab es Beweise zur "Inaugenscheinnahme". Der Beschuldigte und sein Anwalt durften in Augenschein nehmen (waren aber nicht kompetent), der extra mitgebrachte Experte aber nicht (weil der Richter es nicht wollte - er hätte es durchaus erlauben können, ohne die StPO damit zu verletzen, ja es wäre sogar üblich).

In meinen Augen vollkommen unsäglich. Ja, der Richter ist mE vorbefasst, und diese Meinung zu vertreten mein gutes Recht.


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