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10. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

"Und natürlich ist es so - und muss es so sein - dass Fehler des Anwalts zu Lasten des Mandanten gehen."

War ja wieder mal klar, Florian. Überlastung der Gerichte als Argument, jemandem Unrecht zu tun. In einem Rechtsstaat. Merkst du es eigentlich selbst noch?

Schnelles Googeln bringt zB das hier

"Der VerfGH sieht es – zutreffend – als eine unzulässige Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör an, wenn strafgerichtliche Beschlüsse, wie hier eine Wiedereinsetzung nach versäumtem Einspruch im Strafbefehlsverfahren, einem anwaltlich vertretenen Angeschuldigten den Zugang zum Gericht derart verwehren, dass seine eigenen Anträge sowie die Anträge seines Verteidigers als wegen Verfristung unzulässig angesehen werden, obwohl sich der Verteidiger für die ursprüngliche Verfristung im Wege einer anwaltlichen Versicherung verantwortlich gezeichnet hat. Wird der Wiedereinsetzungsantrag des Verteidigers als unzureichend gewertet, kann dies dem selbst ebenfalls Wiedereinsetzung begehrenden Angeschuldigten ebenso wenig zugerechnet werden wie die anwaltliche Fristversäumnis selbst."

Schach und Matt.

10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

"Leider wird aus dem Artikel überhaupt nicht klar, wozu der Sachverständige hätte Stellung nehmen sollen. Sollte er tatsächlich anzweifeln, dass der Radarplot eine Verletzung der Freigabe durch den Piloten belegt (was imho gegeben des Flugverlaufs ziemlich absurd erscheint), dann hätte er hierzu ein Gutachten verfassen müssen."

Nochmal: der Sachverständige wurde vom Beschuldigten mitgebracht. Im Verfahren gab es Beweise zur "Inaugenscheinnahme". Der Beschuldigte und sein Anwalt durften in Augenschein nehmen (waren aber nicht kompetent), der extra mitgebrachte Experte aber nicht (weil der Richter es nicht wollte - er hätte es durchaus erlauben können, ohne die StPO damit zu verletzen, ja es wäre sogar üblich).

In meinen Augen vollkommen unsäglich. Ja, der Richter ist mE vorbefasst, und diese Meinung zu vertreten mein gutes Recht.


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