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28. Dezember 2016: Von Philipp Tiemann an Markus Wagner Bewertung: +3.00 [3]

Hallo Markus,

Was wenn ein Kollege die gleiche Idee hatte?!

Nun, wer sich darüber Gedanken macht, sollte sich eher darum sorgen, nicht beim Spazieren gehen vom Blitz getroffen zu werden; das ist um ein Vielfaches wahrscheinlicher. Rein pyschologisch ist das ja verständlich, aber de facto macht es keinen Sinn. Deshalb ist das unkontrollierte IFR-Fliegen im Luftraum Golf ja gemäß ICAO und SERA auch erlaubt und darf gemäß SERA auch nicht grundsätzlich verboten werden.

Nochmal praktisch betrachtet: Gerade an etwas marginalen VFR-Tagen ist es, was das Kollisionsrisiko angeht, maximal gefährlich direkt unterhalb der Wolkenuntergrenze entlang zu fliegen. Dort konzentriert sich nāmlich dann sämtlicher VFR-Verkehr. Ich schätze, das ist wiederum, was das Thema Kollisionsrisiko betrifft, um den Faktor 100 gefährlicher, als IFR zu fliegen.

Und nochmal legal betrachtet: die NfL, und damit zusammenhängend auch das Verweigern von Freigaben im E unterhalb der MVA, verstößt - so wie die NfL gemacht ist - schlicht gegen höherwertiges Recht; sie hat somit substantiell nicht viel Bedeutung.

29. Dezember 2016: Von Markus Wagner an Philipp Tiemann

Ok, wo ich Dir auf jeden Fall recht gebe sind die VFRs knapp unter der Wolkendecke. Rechtlich vermag ich das nicht einzuschätzen. Schön wäre natürlich, wenn es direkt "konform" möglich wäre.

Egal wie - danke für Deine praktische Einschätzung!


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