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11. Dezember 2015: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann
Werde das noch mal prüfen
https://tinyurl.com/pjo2j66 , Seite 226

Tobias
11. Dezember 2015: Von Philipp Tiemann an Tobias Schnell
Hintergrund war folgender: Hier

Also: Piloten mit UK CAA Lizenz brauchen - solange das ICAO IR gültig ist und das EASA IR weniger als 7 Jahre abgelaufen ist kein Re-Training. Ich mag das aber auch falsch lesen...
11. Dezember 2015: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann
... das Dokument halte ich für handwerklich ziemlich schlecht gemacht - aber gemeint ist das wohl (fast) so, wie Du sagst.

Im ersten Absatz wird nur eine Ausnahme für FCL.625(d) gewährt - in dem geht es aber nur um die Theorieprüfung.

Im Absatz 2 (der ja eigentlich nur die "conditions" für Absatz 1 beschreiben sollte) wird dann aber unter c) genau das formuliert, was Du interpretierst: Wenn das ICAO-IR gültig ist, reichen für die Erneuerung des CAA-IR die Verlängerungsbedingungen aus FCL.625 b). Wenn das ICAO-IR nicht länger als sieben Jahre abgelaufen ist, muss man zwar die Erneuerungsbedingugen aus FCL.625 (c) erfüllen, aber auch dann keine Theorieprüfung machen, wenn das CAA-IR schon länger als sieben Jahre tot ist.

Der erste Abschnitt der "Explanatory Note" bestätigt diese Interpretation:

The intent of this exemption is that where a pilot holds or has held an Instrument Rating issued by a third country and that rating is compliant with Annex I to the Convention on International Civil Aviation, the applicability of FCL.625(b), (c) and (d) may be based on the validity dates of the Instrument Rating issued by that other country


Tobias
12. Dezember 2015: Von Bernhard Tenzler an Philipp Tiemann
Ein abgelaufenes Rating muss immer über eine ATO laufen, die legt dann den Nachschulungsaufwand fest. Es macht daher m.E. keinen Sinn, das Rating verfallen zu lassen.
12. Dezember 2015: Von Philipp Tiemann an Bernhard Tenzler
Moin Bernhard,

bei LBA-Lizenzen wohl ja. Ich persönlich hatte das auch nicht vor. Aber trotzdem intereesant; Kollege Holy z.B. verlängert sein EASA IR schon seit 2013 nicht mehr und will es erst dann reaktivieren, wenn es wirklich notwendig wird. Er habe das Thema damals mit der CAA geklärt. Ergebnis: keine Nachschulung notwendig.
12. Dezember 2015: Von Bernhard Tenzler an Philipp Tiemann
Servus Phillip,
die Behörde macht eben den Unterschied :-)
12. Dezember 2015: Von Philipp Tiemann an Bernhard Tenzler
Die UK-Exemption macht ja auch Sinn: wieso soll jemand zwingend zur Nachschulung müssen, wenn er nachweisen kann, im entsprechenden Zeitraum in der Lage gewesen zu sein, ein anderes ICAO-IR gültig zu halten? Aber soviel Pragmatismus ist hierzulande natürlich abwegig.

Oder noch mal anders formuliert: Für den Ersterwerb des EASA IR muss der ICAO-IR Inhaber ja auch keine Schulung bei einer ATO nachweisen. Für die Erneuerung einer um einen Tag abgelaufenen IR-Berechtigung aber schon....toll was?
12. Dezember 2015: Von Carmine B. an Philipp Tiemann
Ich hatte gerade (unabhängig von IR, sorry für OT) einen ähnlichen Fall bei verpasstem Checkflug für mein JAR SEP Class Rating. Obwohl ich in der Zeit seit Ablauf des Class Rating ca. 100 h mit meiner Stand Alone US Lizenz geflogen bin musste ich das volle Procedere mit ATO, Ermittlung des Nachschulungsaufwandes, Auffrischungstraining und Checkflug mit Prüfer absolvieren (Landesluftfahrtbehörde Sachsen). Aber was tut man nicht alles, um den Buchstaben des Gesetzes genüge zu tun.

Gruß,
Carmine
13. Dezember 2015: Von Christof Edel an Carmine B.
Der Buchstabe des Gesetzes sagt lefiglich, dass der Nachsuchulungsaufwand festgesetzt werden muss, alles andere sind lediglich Unverbindliche Richtwerte.

Eine vernünftige Flugschule witd also bei einem Piloten, der mit einer Instrumentenflugberechtigung eines anderen Landes häufig IFR fliegt und in der letzten Zeit den ein oder anderen Instrumentenanflug absolviert hat einfach zur Prüfung freigeben, oder allerhöchstens einen kurzen Beurteilungsflug machen.

Alles andere -> Flugschule wechseln.
13. Dezember 2015: Von Carmine B. an Christof Edel
Hallo Christof,

war ja unter dem Strich auch so, Ermittlung des Nachschulungsaufwandes bestand aus 1h Blockzeit mit 3 Full Stop Landings. Desgleichen der "Checkflug". Also alles nicht dramatisch.

Waren eben nur zwei extra Tage, die ich mir in meiner engen Planung einbauen musste.

Gruß,
Carmine
13. Dezember 2015: Von RotorHead an Christof Edel
Für die Erneuerung von Type, Class, Instrument und Instructor Ratings gibt es entsprechende AMC, die den Mindestumfang der Auffrischungsschulung festlegen. Bei IR sind das in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit mindestens 0 (als Wort verschwindet es im Nirwana) Trainingseinheiten, bei drei Monaten bis zu einem Jahr mindestens eine Trainingseinheit und ab einem Jahr bis sieben Jahre mindestens drei Trainingseinheiten. Nach sieben Jahren muss auch die Theorie komplett neu erworben werden. Im Anschluss an die Auffrischung folgt eine Befähigungsüberprüfung.
13. Dezember 2015: Von Tobias Schnell an RotorHead
gibt es entsprechende AMC, die den Mindestumfang der Auffrischungsschulung festlegen
"Festlegen" tun die AMC nichts, sondern sie geben einen Richtwert. Ein gültiges, aktiv benutztes ICAO-IR sollte eigentlich spätestens nach einer Evaluation durch die ATO ggf. Begründung genug sein, von diesem Richtwert nach unten abzuweichen.

Tobias
13. Dezember 2015: Von Peter Luthaus an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]
Denkt aber daran, dass die Theorie nicht erst 7 Jahre nach Ablauf der IR-Berechtigung fällig ist, sondern schon 7 Jahre nach der letzten Revalidierung (also Proficiency Check)! Das sagt FCL.625 (d), also Hard Law. Im ungünstigsten Fall kann das also schon 1 Jahr und 90 Tage vor dem Ablauf der Berechtigung sein.
"
AMC1 FCL.625(c) legt Empfehlungen für die praktische Auffrischung fest. Hier wird die komplette Ausbildung im Unterschied zu der Regulation 7 Jahre nach Ablauf fällig.

D.h. also, liegt die letzte Verlängerung schon mehr als 7 Jahre zurück, der Ablauf der Berechtigung aber weniger als 7 Jahre, ist die Theorieprüfung fällig aber nicht die volle praktische Ausbildung sondern es werden 3 Übungseinheiten empfohlen. Ob das so gewollt ist oder einfach handwerklich schlecht gemacht, mag ich nicht zu beurteilen.

Fest steht aber, dass ich als ATO weniger bestätige als die angegebenen Übungseinheiten in der Liste in (a)(2) im AMC wird die Lizensierung beim LBA die Berechtigung nicht wieder eintragen, auch wenn dies nur eine Empfehlung ist. (a)(1) wird nicht berücksichtigt.

Übrigens wirklich ein handwerklich schlechtes AMC:
- fängt schon mit einem Copy/Paste-Fehler an, in dem eine falsche Regulation zitiert wird (FCL.740 statt 625)
- Als ATO kann ich angeblich "Experience" in einem Test in einem FSTD feststellen (geht nicht, durch einen Test kann ich Skill und Knowledge feststellen, nicht Experience)

Ansonsten eigentlich so weich formuliert, dass man die Zahlen eigentlich gar nicht ernst zu nehmen bräuchte ("may be taken as guidance").
14. Dezember 2015: Von RotorHead an Peter Luthaus
FCL 625(d) hätte man eindeutiger formulieren können. Hier der Wortlaut:

"d) Wenn die IR nicht innerhalb der vergangenen 7 Jahre verlängert oder erneuert wurde, muss
der Inhaber die Prüfung der theoretischen IR-Kenntnisse und die praktische Prüfung
wiederholen.
"

Wenn man etwas darüber nachdenkt, stellt man Folgendes fest:

  • Eine Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeit (1 Jahr) möglich.

  • Eine Erneuerung ist nur nach Ablauf der Gültigkeit möglich.

  • Um die Theorieprüfung nicht wiederholen zu müssen, genügt eine Erneuerung innterhalb der vergangenen 7 Jahre, also innerhalb von 7 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit.


15. Dezember 2015: Von Peter Luthaus an RotorHead Bewertung: +1.00 [1]
Problem ist nur, dass man gar nicht mehr erneuern kann, wenn letzte Verlängerung mehr als 7 Jahre zurück liegt ohne die Theorieprüfung zu machen und daher die Frist nicht mehr retten kann.
Vielleicht hat der Ersteller der Regulation das gar nicht so gewollt sondern wirklich gemeint, dass 7 Jahre nach Ablauf sein sollen, geschrieben hat er aber etwas anderes.
15. Dezember 2015: Von RotorHead an Peter Luthaus
Bitte lesen, was ich geschrieben habe. Es heißt nicht "verlängert und erneuert" sondern "verlängert oder erneuert".
16. Dezember 2015: Von Peter Luthaus an RotorHead
Trotz mehrfachen Lesens sehe ich immer noch nicht, wie eine Erneuerung später als 7 Jahre nach der letzten Befähigungsüberprüfung ohne Theorieprüfung möglich sein sollte. Der Theoriekurs wird allerdings nicht geforder, sondern erst im AMC als mögliche Compliance erwähnt, wenn die Berechtigung mehr als 7 Jahre abgelaufen ist.
Ich kann meines Ermessens nicht schließen, dass ich, wenn ich erneuert hätte die Theorieprüfung nicht hätte machen müsssen also muss ich die Theorieprüfung zur Erneuerung gar nicht machen, da sie nach der Erneuerung nicht mehr notwendig wäre. Ich denke, so ungefähr war Deine Argumentation.
16. Dezember 2015: Von Alfred Obermaier an Peter Luthaus
Genauso, verstehe ich (und auch andere) das auch.

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