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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. September 2015: Von Karpa Lothar an Jan Brill
Ich würde mit dieser RMZ nicht allzu leichtfertig umgehen.

Flugsicherung und Polizei sind unterschiedliche Institutionen mit unterschiedlichen Zielsetzungen - und Sanktionsmöglichkeiten.

Meine Vermutung ist, dass die Polizei mal ein wenig spielen und ausloten will...
Im Luftraum C und D eigenständige Anweisungen von der Polizei an Flieger, möglicherweise auch noch ohne Abstimmung mit ATC, ist nicht wirklich der Flugsicherheit förderlich.

Aber letztlich immer noch besser als eine ED-R...
In der Praxis erwarte ich, dass nur einmal Meldung vor dem Einflug (ggfs auch/oder Ausflug) gemacht wird, dann nur noch auf dem zweiten Radio monitoren und ansonsten Abstimmung mit ATC
Lästig, aber nicht unmöglich...
Aber weder ED-R noch RMZ werden irgendwie einen Anschlag oder ähnliches verhindern können
30. September 2015: Von Stefan K. an Karpa Lothar
"Meine Vermutung ist, dass die Polizei mal ein wenig spielen und ausloten will...
Im Luftraum C und D eigenständige Anweisungen von der Polizei an Flieger, möglicherweise auch noch ohne Abstimmung mit ATC, ist nicht wirklich der Flugsicherheit förderlich."

Deshalb ist die RMZ nur in G und E.
C und D ist ausgenommen, weil sich der betroffene Pilot auf einer Kontrollfrequenz befindet.
Die Veröffentlichung der falschen Karte finde ich auch etwas peinlich, kann aber mal vorkommen. Gewünscht hätte ich mir auch den Zusatz, das auch die CTR ausgenommen ist. Die Wertigkeit der Lufträume gibt es zwar, kenne ich aber nur im Bezug auf Höhenbänder.
Die einzigste Anweisung der Polizei kann sein: Nicht in die EDR einfliegen, oder sie dürfen in die EDR einfliegen..... :-)
30. September 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Stefan K.

Guten Tag zusammen

Nach meinem Verständnis kann "Police Info", von mir aus auch "Himself Info" oder "you name it Info" gar nichts anweisen. Das ist nach Recht und Gesetz eine Rufstelle des Fluginformationsdienstes und dort gibt es weder Versagen noch Freigaben für Flugbewegungen.

Die einzige mir bekannte Einflussnahme der Polizei auf den Luftverkehr in der Luft ergibt sich aus § 21 (4) LuftVO (Ansteuern durch mil. oder pol. LFZ).

Die Empfehlung einer Info-Stelle, z.B. über eine Luftraumsperrung am Ort x zum Zeitpunkt y, würde ich selbstverständlich für meine Flugdurchführung berücksichtigen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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