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29. Januar 2015: Von TH0MAS N02N an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]

Ich finde die Analyse von Frank Naumann auf Seite 3 strukturiert:

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß hier zwei grundverschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden:

a) radio telephony privileges: Diese, und nur diese berechtigen zur Durchführung des Sprechfunks in einer bestimmten Sprache. Sie können, müssen aber nicht in die Lizenz eingetragen werden. Stehen sie nicht in der Lizenz, ist das Funkerzeugnis separat mitzuführen.

b) language proficiency: Diese muß in der Lizenz stehen. Ohne language proficiency darf ich problemlos weiter funken, dabei nur nicht mehr fliegen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.
UND
Leider nein! Damit Sie französisch funken dürfen, brauchen Sie ein französisches Funkerzeugnis. Der LP-Eintrag in der Lizenz hat damit gar nichts zu tun. Die Französisch-LP bräuchten Sie nur, um überhaupt nach Frankreich einfliegen zu dürfen, wenn Sie keine Englisch-LP hätten.

Unbeschadet dessen werden Ihnen Ihre Französisch-Kenntnisse sicher sehr nützlich sein, aber eben erst am Boden. Und dafür brauchen Sie weder LP-Eintrag noch Funkerzeugnis.

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29. Januar 2015: Von Philipp Tiemann an TH0MAS N02N
Damit Sie französisch funken dürfen, brauchen Sie ein französisches Funkerzeugnis.

Nur dass es leider gar kein solches gibt! :-)

Die Französisch-LP bräuchten Sie nur, um überhaupt nach Frankreich einfliegen zu dürfen, wenn Sie keine Englisch-LP hätten.

Das trifft genau den Punkt. Das ist der Grund, warum gewisse Leute LP4 in Französisch machen.


29. Januar 2015: Von TH0MAS N02N an Philipp Tiemann
touché

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