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17. März 2014: Von Sebastian Grimm an Jan Brill
dann dürfte ich nur bis zur Landesgrenze fliegen damit, wie VFR ja auch... (JAR.FCL Schein)
17. März 2014: Von Jan Brill an Sebastian Grimm Bewertung: +1.00 [1]
dann dürfte ich nur bis zur Landesgrenze fliegen damit, wie VFR ja auch... (JAR.FCL Schein)

Verstehe die Frage nicht ganz:

Während der Ausbildung zum EASA IR? Nein, denn da ist der Lehrer PIC und dessen Lizenz zählt.
Oder später nach IR-Erwerb? Sofern keine US-Validierung nach 61.75 vorliegt ja.


P.S. Mit einem n-reg Flugzeug das neue EU IFR auszubilden ist keinesfalls revolutionär. Der einzige Grund weshalb das bislang nicht ging, ist die Tatsache, dass das Flugzeug zur IFR-Ausbildung in einer ATO gemeldet werden musste was n-reg eben in Deutschland nicht (mehr) geht. Die Anforderung das Flugzeug in der ATO zu melden ist nun für 30 von 40 Stunden entfallen. Damit isses ziemlich egal mit welcher Registrierung und wo geflogen wird. Hauptsache ein EASA IRI oder FI IR macht die Ausbildung und dokumentiert diese entsprechend.

Allerdings muss auch die FAA happy gehalten werden, der Lehrer muss also auch gemäß FARs berechtigt sein IR auf dem Flugzeug auszubilden. Dies kann erreicht werden z.B. durch

- FAR 61.3 im Land das seine EASA-Lehrberechtigung ausgestellt hat oder
- wenn der Lehrer auch FAA CFII oder zumindest US-IR-rated ist (für 25 von 40 Stunden siehe FAR §61.65).


viele Grüße
Jan Brill
17. März 2014: Von RotorHead an Jan Brill
Das LBA untersagt z.B. Prüfungen und Überprüfungen mit nicht EU-Luftfahrzeugen. Es kann also durchaus sein, dass Ausbildung auf nicht EU-Luftfahrzeugen problematisch ist.
17. März 2014: Von Lutz D. an RotorHead

Durchaus sein können in EASA-Land viele Sachen. Relevant ist aber nicht, was alles sein könnte, sondern was ist.

17. März 2014: Von Jan Brill an RotorHead
Das LBA untersagt z.B. Prüfungen und Überprüfungen mit nicht EU-Luftfahrzeugen

Wo steht das denn?

- Für ProfChecks ist mir das komplett neu. Wir haben dauernd ProfChecks auf der N191MA und N26292 und N9920U. Nie auch nur ein Problem damit gehabt. Weder mit LBA, BAZL oder ACG.

- Bei SkillTests war das bislang automatisch so, da diese an der ATO im ATO-Flugzeug durchgeführt wurden. Da betreten wir jetzt mit dem neuen IR Neuland. Ist der Skill-Test Teil der Ausbildung und muss der auf ATO-Flugzeugen geflogen werden? Ich meine nein, denn das IR ist ja competency based und nicht Ergebnis eines ATO-Kurses. Aber hier wird's spannend was in den AMCs steht.

- Kompetenzbeurteilungen für Lehr- und Prüfberechtigungen gingen bislang auch immer ohne Probleme mit N-reg.


viele Grüße
Jan Brill
17. März 2014: Von  an RotorHead
Mal blasphemisch gefragt, gibt es das LBA überhaupt noch und falls ja, sind die überhaupt noch zuständig oder hat die EASA komplett übernommen? Auf dem AOPA/EASA/Cessna Termin hat sich von den LBAler ja wohl auch keiner blicken lassen?
18. März 2014: Von Peter Luthaus an Jan Brill
Hallo Jan,
Skill Test mussten bisher nicht auf einem Flugzeug einer FTO durchgeführt werden. Das wäre eine Einschränkung, die ich nicht gefunden habe, wo steht das? Ich selbst habe z.B. meine FI-IR Prüfung auf einem eigenen Flugzeug durchgeführt. Die damalige FTO hat mir gesagt das ginge nicht, aber mit einem einfachen Anruf beim freundlichen Referat praktische Prüfung beim LBA wurde mir gesagt, dass der Prüfung auf dem eigenen Flugzeug nichts im Wege stünde. Damit hat die FTO widerwillig Prüfungsort und Flugzeug entsprechend meines Wunsches im Anmeldeformular eingetragen.
Kürzlich hatte ich auch einen IFR-Schüler, der auf eigenen Wunsch die IR-Prüfung auf seinem, nicht zur Schulung gemeldeten, Flugzeug gemacht hat. Das war kein Problem.
Übrigens: Meine Anträge für die Flugschule Marl auf sowohl die EIR-Lehrgänge (SEP, MEP, MEP nach SEP) und CIR sind schon an das LBA geschickt, ich bin gespannt, wie das bearbeitet wird und wann eine Genehmigung zu erwarten ist.
Grüße,
Peter
18. März 2014: Von Jan Brill an Peter Luthaus
Ja stimmt, SkillTests mussten nicht auf den ATO-Flugzeug durchgeführt werden. Wurden sie aber meistens. Die von RotorHead aufgeworfene Frage war aber, ob es auch nicht EU-Flugzeuge sein durften. Ich habe n-reg Flieger bislang nur bei SkillTests erlebt die z.B. im Rahmen einer Umschreibung oder Validierung durchgeführt wurden. Nicht nach einem ATO-Kurs.

Aber wie gesagt: Bei ProfChecks und Befähigungsüberprüfungen ging das immer. Und das neue IR ist hier eine andere Fragestellung, da es nicht zwingend aus einem ATO-Kurs resultiert.

viele Grüße
Jan

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