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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. März 2014: Von Jan Brill an RotorHead
Das LBA untersagt z.B. Prüfungen und Überprüfungen mit nicht EU-Luftfahrzeugen

Wo steht das denn?

- Für ProfChecks ist mir das komplett neu. Wir haben dauernd ProfChecks auf der N191MA und N26292 und N9920U. Nie auch nur ein Problem damit gehabt. Weder mit LBA, BAZL oder ACG.

- Bei SkillTests war das bislang automatisch so, da diese an der ATO im ATO-Flugzeug durchgeführt wurden. Da betreten wir jetzt mit dem neuen IR Neuland. Ist der Skill-Test Teil der Ausbildung und muss der auf ATO-Flugzeugen geflogen werden? Ich meine nein, denn das IR ist ja competency based und nicht Ergebnis eines ATO-Kurses. Aber hier wird's spannend was in den AMCs steht.

- Kompetenzbeurteilungen für Lehr- und Prüfberechtigungen gingen bislang auch immer ohne Probleme mit N-reg.


viele Grüße
Jan Brill
18. März 2014: Von Peter Luthaus an Jan Brill
Hallo Jan,
Skill Test mussten bisher nicht auf einem Flugzeug einer FTO durchgeführt werden. Das wäre eine Einschränkung, die ich nicht gefunden habe, wo steht das? Ich selbst habe z.B. meine FI-IR Prüfung auf einem eigenen Flugzeug durchgeführt. Die damalige FTO hat mir gesagt das ginge nicht, aber mit einem einfachen Anruf beim freundlichen Referat praktische Prüfung beim LBA wurde mir gesagt, dass der Prüfung auf dem eigenen Flugzeug nichts im Wege stünde. Damit hat die FTO widerwillig Prüfungsort und Flugzeug entsprechend meines Wunsches im Anmeldeformular eingetragen.
Kürzlich hatte ich auch einen IFR-Schüler, der auf eigenen Wunsch die IR-Prüfung auf seinem, nicht zur Schulung gemeldeten, Flugzeug gemacht hat. Das war kein Problem.
Übrigens: Meine Anträge für die Flugschule Marl auf sowohl die EIR-Lehrgänge (SEP, MEP, MEP nach SEP) und CIR sind schon an das LBA geschickt, ich bin gespannt, wie das bearbeitet wird und wann eine Genehmigung zu erwarten ist.
Grüße,
Peter
18. März 2014: Von Jan Brill an Peter Luthaus
Ja stimmt, SkillTests mussten nicht auf den ATO-Flugzeug durchgeführt werden. Wurden sie aber meistens. Die von RotorHead aufgeworfene Frage war aber, ob es auch nicht EU-Flugzeuge sein durften. Ich habe n-reg Flieger bislang nur bei SkillTests erlebt die z.B. im Rahmen einer Umschreibung oder Validierung durchgeführt wurden. Nicht nach einem ATO-Kurs.

Aber wie gesagt: Bei ProfChecks und Befähigungsüberprüfungen ging das immer. Und das neue IR ist hier eine andere Fragestellung, da es nicht zwingend aus einem ATO-Kurs resultiert.

viele Grüße
Jan

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