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16. März 2014: Von Ulrich Dr. Werner an Jan Brill

Guten Tag

Die neue Verordnung VO (EU) 245/2014 vom 13.03.2014 regelt nicht nur das IFR-Rating neu sondern auch das Thema Gastflüge. Die Interpretation des BMVBS vom Vorjahr wird damit (endlich) gesetzeskonform.

Trotzdem eine Frage in die Runde, die ich leider auch nach Studium der betroffenen Verordnungen VO (EU) 1178/2012 und 965/2012 nicht sauber ausarbeiten kann.

Wie (wo) ist der Wortlaut, der die Erlaubnis für Gastflüge positiv formuliert, versteckt.

Zitat aus VO (EU) 245/2014 : 2. Unbeschadet der Rechte der Inhaber von Lizenzen gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung dürfen Inhaber von Pilotenlizenzen, die nach Abschnitt B oder C des Anhangs I der vorliegenden Verordnung erteilt wurden, die in Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 965/2012 genannten Flüge durchführen. Dies gilt unbeschadet der Einhaltung etwaiger zusätzlicher Anforderungen für die Beförderung von Fluggästen oder die Durchführung gewerblichen Flugbetriebs gemäß Abschnitt B oder C des Anhangs I der vorliegenden Verordnung."

Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 965/2012 ist ein Hubschrauberparagraph.

Wer hat schon Durchblick ??

Ulrich Werner


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