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7. November 2013: Von Olaf Musch an Jan Brill
Wieso denn eigentlich LBA?
Als PPL hätte ich doch nur mit meiner Landesluftfahrtbehörde zu tun. Was die dann mit dem LBA auskaspern, ist deren Bier.
Also mal gesponnen:
Muster X hat in EASA keine Zulassung, wohl aber in FAA
Muster X darf in FAA mit dem PPL-SEPL geflogen werden und braucht dort keine speziellen Berechtigungen
=> Inhaber des FAA PPL erfüllen die geforderten Voraussetzungen
=> Nach FCL 8 (5) muss also entweder die vorhandene EASA-Lizenz ausreichen
oder eine entsprechende Muster-/Klassenberechtigung muss durch die EASA erteilt werden.
Für PPL dann durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde.

Zu einfach gedacht? Zu logisch?
Gut, wie die das dann wieder umsetzen, könnte allerdings spannend werden...

Olaf

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