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5. November 2013: Von Philipp Tiemann an Jan Brill
...wenn mal was passiert...

Nun ja, die meisten Drittstaaten-IFRler haben ja zumindest auch einen EASA VFR PPL. Daher würde höchstens eine Ordnungswidrigkeit (Fliegen ohne Berechtigung) und keine Straftat (Fliegen ohne Lizenz) vorliegen.

Und was Versicherungen angeht, so muss ja stets ein Minimum an Kausalität zwischen Unfall und dem konkreten Verstoß vorliegen. Es dürfte ziemlich abwegig zu sein, den falschen Buchstaben auf dem Rumpf dafür heranzuziehen...

Aber egal, bis April 2015 sollte es für die meisten ja möglich sein, mit relativ wenig Aufwand das EASA-IR zu bekommen.

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