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19. August 2012: Von Sebastian Willing an 

Das LBA ist Ausführungsgehilfe des BMVBS, die Landesluftfahrtbehörden setzen letztendlich nur Anweisungen um (und überinterpretieren diese zuweilen, siehe EASA-Deutsch in Brandenburg).

Ein solches Schreiben müsste zunächst von AOPA, DAEC und Fachpresse verbreitet und dann an BMVBS und ggf. den eigenen Bundestags- und Europaabgeordneten geschickt werden, am Besten zeitgleich in mehreren Staaten.

Ansetzen könnte man bei den Gefahren: Die verabschiedeten Regelungen sind z.T. unausführbar kompliziert und - wenn auch möglicherweise juristisch korrekt - gefährlich (siehe ZweiMot-Regelung). Bafin, IWF und EZB werden auch von Fachkräften geleitet, nur bei der EASA scheint man am Eingang die Lizenz - sofern vorhanden - abgeben zu müssen.

Wir schimpfen immer auf AOPA und DAEC weil sie auf dieser Ebene "fast nichts" erreichen, aber vielleicht ist im aktuellen Umfeld einfach nicht mehr möglich.

PS: Die EASA hat uns freundlicherweise schon eine Empfängerliste bereitgestellt: https://easa.europa.eu/links.php






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