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15. Januar 2012: Von Derk Dr. Janßen an Redaktion
Beitrag vom Autor gelöscht
15. Januar 2012: Von Michael Höck an Derk Dr. Janßen
Ich möchte keine Unke sein, aber schaeun Sie sich mal an wie lange der Klageführende LH Pilot auf sein Urteil gewartet hat. Der hat kein Cockpit mehr betreten...

Aber falls SIe etwas tun: viel Glück!
16. Januar 2012: Von Eberhard Lulay an Michael Höck
Bei der DLH fliegen bereits die ersten Kapitäne, die das 60 igste Lebensjahr vollendet haben, auf Grund des EGH Urteils wieder als PIC. Der Lufthansakonzern musste wohl zähneknirschend dem Gerichsturteil folgen.
18. Januar 2012: Von Derk Dr. Janßen an Michael Höck

Die Altersgrenze hatten die drei klagenden Piloten im Jahre 2006 bzw. 2007 erreicht. In dritter Instanz kamen sie zum Bundesarbeitsgericht. Dieses hatte dem EuGH die Sache vorgelegt im Juni 2009, angekommen im November 2009.

Die Entscheidung des EuGH stammt vom 13.09. 2011, umfaßt 13 Seiten DIN A 4 im Kleindruck und liegt mir vor. Vor diesem Hintergrund dürfte hinsichtlich der EASA Regelungen, die Vorschriften aus der LuftPersV kappt, das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen sein.

Der Weg der AOPA, zunächst auf eine einjährige Verschiebung hinzuwirken, erscheint gut. Die Zeit bis dahin-oder noch später- könnte genutzt werden, sich mit dem Inhalt der neuen Vorschriften zu beschäftigen und sie auf den Prüfstand zu stellen.

Je früher einer der betroffenen Piloten die Initiative ergreift, desto besser kann er die weiter ins Land gehende Zeit nutzen. Das EuGH Urteil v. 13.9.2011 bietet viele Ansatzpunkte.

18. Januar 2012: Von  an Derk Dr. Janßen
Wenn dann viele CPL-Piloten vor Gericht gehen hat das EuGh dann eine "Klagemauer" und keine Klageflut. Wollen wir hoffen das es was bringt. Trifft mich zwar nicht direkt aber indirekt. Bin 52 und habe einen CPL. Ob ich in 3 oder 5 jahre wieder gewerblich fliegen will/muss kann ich jetzt noch nicht sagen.
18. Januar 2012: Von Michael Höck an Derk Dr. Janßen
Hallo Dr.Janssen,

2011 - 2006 = 5 , 60 + 5 = 65. Ich konnte mich an den Kommentar (glaube Tagesschau) errinnern, nach dem 'der Kläger' jetzt (nach dem Urteil) über 65 war....

Ich hoffe für alle Betroffenen (ich bin es derzeit nicht da im Werksverkehr, aber das kann sich ja immer ändern) das die Vernunft vielleicht irgendwann mal auch die Entscheider erreicht. Allerdings bin ich da eher sehr skeptisch, nachdem ich als FBL/TBL in einem LU den Übergang dt.Recht nach JAROPS mitgemacht habe und auch eine CAMO aufgezogen habe...Vernunft ist eins der Wörter, die ich im Zusammenhang mit 'europäischem Luftrecht' noch nie gebrauchen musste...

In diesem Sinne viel Erfolg AOPA !
18. Januar 2012: Von  an Derk Dr. Janßen
Wie hoch schätzen Sie die Kosten für so eine Klage?
18. Januar 2012: Von Sebastian Willing an 
Hr. Erhardt könnte den "Klagegrund" liefern (als Betroffener) und Dr. Janßen könnte die Vertretung übernehmen. Wenn die AOPA jetzt noch bereit ist den finanziellen Teil zu übernehmen (als Pilotenvertretung sehe ich sie hier in der Pflicht), könnte das Thema schnell angegangen werden.
18. Januar 2012: Von  an Sebastian Willing
Ich denke, es finden sich auch noch ein paar "Spender", so dass das ganze ggf. finanzierbarer wird. Es geht ja auch immer um den Streitwert. Der ist bei einem aktiven CPL-Piloten deutlich höher als bei einem wie mir, der nur noch zum Spaß fliegt und ggf. später wieder gewrblich fliegen will...
19. Januar 2012: Von Derk Dr. Janßen an 
Der Gegenstandswert für eine CPL Lizenz wird allgemein mit 15000.-€ angenommen.Hiervon ausgehend liegt der Aufwand für Gerichts-und Anwaltskosten ziemlich genau bei rund 25oo.-€ für einen Kläger.
19. Januar 2012: Von  an Derk Dr. Janßen
In der ersten Instanz?
19. Januar 2012: Von Derk Dr. Janßen an 
Ja, in der ersten Instanz. Für die 2. Instanz liegt man an eigenen Aufwendungen ca. bei 33oo.-€. Also etwa pro Instanz immer ein Zuschlag von ca. 1/3.
5. Februar 2012: Von Alfred Obermeier an 
Hallo Wolf,
das LBA verlangt ab 2012 für alle Berufspiloten über 65 zusätzlichen einen Check beim/im AMC. Das nächste Medical kann wieder beim regulären AME eingholt werden.
Ergo: Neben der gesetzlichen Schwierigkeit eine weitere subjektive Hürde für den Berufspiloten.
19. Februar 2012: Von Jan-Lüppen Brunzema an Alfred Obermeier
Moin, endlich mal ein positiver Lichtblick u.a. für die Inselflieger:

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Rechtsgrundlagen/Teil_FCL/Altersgrenze_Piloten.html?nn=20280

Wir sind aber solange immer noch skeptisch, bis eine amtliche Unterschrift von der EASA darunter steht!

19. April 2014: Von Jan-Lüppen Brunzema an Jan-Lüppen Brunzema Bewertung: +1.00 [1]
Neue Situation zu diesem Thema:

Hallo zusammen: Nachdem im März 2013 eine einjährige Befreiung bis zum 9. 4. 2014 durch das LBA ausgesprochen war, sitzen nun alle betroffenen Ü-60 Berufspiloten über Ostern bei Ihren Familien und dürfen nicht mehr alleine im Cockpit bei CAVOK - Wetterlagen einen Rundflug für ihren Arbeitgeber machen. Betroffen sind alle VFR- Hubschrauberberufspiloten, beruflich fliegende Inselflieger und alleinfliegende CPL-er.

Einzig beim ADAC darf sogar der Ü-60 CHPL-er des Nachts bei maginalem Wetter in einer Innenstadt alleine einen Verletzten aufnehmen und bei Nieselwetter und 900 mtr. Flugsicht auf einem Krankenhausdach diesen abliefern.

Aber nun zu den neuesten Fakten: die EASA hat nach Verhandlungen u.a. dem Hubschrauberverband, der AOPA, dem BMVI, einigen Europaabgeordneten u.a. keine ausräumbare Bedenken geäußert, einer weiteren Verlängerung dieses Vorgangs aus 2013 zuzustimmen. Das BMVI hat dieses ans LBA weitergeleitet.
Hier aber wurden die umfangreich begründeten Anträge der Unternehmen Anfang April alle gleichlautend negativ beschieden. Die einzelnen Sachbearbeiter haben das nicht unterzeichnen wollen und so hat der Leiter der Abteilung beim LBA dieses alles selbst vorgenommen. Nach Rücksprache mit ihm: "Ich will das nicht mehr und außerdem habe er gegenüber der EASA keinen Handlungsspielraum gesehen..." Bei den Gesprächen hatte das LBA trotz Einladung immer durch Abwesenheit geglänzt! Die Schweizer und Österreichischen Behörden formulieren erfolgreich Ausnahmeregularien. Es geht doch, wenn man will!

Eigenartig ist jedoch in Deutschland, warum darf der ADAC- und warum darf der CHPL-Pilot aus dem Land MV weiterhin fliegen und alle anderen Ü-60 nicht? Wir treffen uns alle 6 Monate beim gleichen Fliegerarzt und machen alle halbjährlich erfolgreich die geforderten Checkflüge. Bei den Flächenfliegern sind wir zusätzlich "noch bestraft", in dem wir mindestens 3000 Meter Flugsicht vor dem Abflug haben müssen und der VFR-Privatpilot schon bei 1,5 Km vor uns in Selbstkostenflüge lustig unsere Gäste "abfischt". Auch hier stimmt mal wieder etwas nicht.

Unsere Abgeordneten und Staatsekretäre in Berlin oder Bonn hüllen sich in Schweigen. Noch vor Wochen haben diese vollmundig über die bevorstehende Ausnahmeregelungs-Verlängerung berichtet.

Alle betroffene Piloten haben eine gültige Lizenz, aber dürfen vom Arbeitgeber nicht eingesetzt werden. Die Hubschrauber und Flugzeuge in diesen Unternehmen werden ausschließlich nur "single hand" geflogen. Mit 60+ Jahren und 20.000 Flugstunden oder über 100.000 Landungen ist eine Umschulung kaum möglich. Nun erwarten sie die Kündigung, dann nach einem Jahr mit Arbeitslosengeld ist der weitere soziale Abstieg in Hartz-IV vorprogrammiert! Die erste Rente kommt mit weit über 65 Jahre. Die Lebensplanungen mit der Berufsausbildung der Kinder, oder beim Abtrag der Haushypothek sind nun über den Haufen geworfen.

Und wen wählen wir am 25. Mai für das Europaparlament....? Ich weiß es: wir gehen alle wählen, geben aber einen ungültigen Stimmzettel aus Protest ab. Wenn alle Bürger in Europa das machen würden, wachen die in Brüssel hoffentlich mal wieder auf. Schon über 50% ungültige Stimmen wären schon mal ein beachtlicher Erfolg. Nicht zur Wahl gehen hat keine Wirkung, sondern beeinflußt nur die Wahlbeteiligung!
19. April 2014: Von Wolff E. an Jan-Lüppen Brunzema
Ich sitze lieber in einem Hubi mit ein über 60 jährigen mit 10000+ Flugerfahrung als einem 1000 + Piloten der gerade mal 25-30 ist. Ganz abgesehen davon, das diese EASA mit keinem Gutachten belegt, das berufspiloten mit 60+ ungeseunder sind als 58 Jahre alte Piloten. Man muss sich aber fragen, was den Leuten, die sowas zu entscheiden haben, durch den Kopf geht. vielleicht waere ein Kompromiss, das 60+ Piloten Single Hand genauer untersucht werden oder öfter bzw weniger stunden pro Monat/tag/jahr fliegen dürften. Aber ich vermute, das wurde alles schon gemacht.

Außerdem sagt eine Untersuchung nicht wirklich was aus. Es gab und gibt immer wieder Fälle wo einer vom Arzt kommt und für gesund erklärt wurde und kurz darauf tot umfaellt.
19. April 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]
nehmen wir doch mal das Kollektiv privat versicherter Männer, dann ist das Sterberisiko innerhalb des nächsten Jahres laut PKV-Sterbetafel 2014 qx=0.27% bei einem 55jährigen, qx=0.42% bei einem 60jährigen bzw. qx=0.64% bei einem 65jährigen; macht bei 365x24=8760 Jahresstunden 0.0000308, 0.0000479% bzw. 0.0000731% Sterberisiko pro (Flug-)Stunde, man könnte auch sagen: 1x Sterben pro 3.244.444, 2.087.682 bzw. 1.368.750 Flugstunden

klar, ein Unterschied ist das - aber in beiden Fällen bei absolut sehr hohen Zahlen!

das tatsächliche Risiko wird vermutlich nur bei etwa 1/10 dieser Werte liegen, da ich mal unterstelle, dass ein Teil der "Sterbegefährdeten" aufgrund irgendwelcher chronischer Erkrankungen schon früher durch das Raster der flugmedizinischen Untersuchungen gefallen ist und die fliegende Bevölkerung somit gesunder ist als die Allgemeinbevölkerung. Außerdem kommt ja nicht jeder Tod plötzlich und unerwartet. Wer gerade wegen einer Lungenentzündung oder Krebs im Endstadium im Bett liegt, setzt sich ja nicht ins Flugzeug und entzieht sich daher dieser Risikoberechnung.

Somit kommen wir in den Wahrscheinlichkeitsbereich von 6 Richtigen aus 49.

Eine echtes Sicherheitsrisiko sieht wohl anders aus.

(Ich sollte vielleicht mal Lotto spielen...)

[edit 19.04., 10:24]
19. April 2014: Von Wolff E. an C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r
Das sehe ich ähnlich. Es gibt keine faktische Grundlage, die es erklären würde, warum über 60 nicht Single hand geflogen werden sollte. Als diese Regel vor vielen vielen Jahren gemacht wurde, waren Menschen mit über 60 ggf. nicht mehr so fit. Aber die Medizin hat sich deutlich weiter entwickelt und der Mensch in Europa ist auch deutlich gesünder geworden als vor 20-30 Jahren. 1980 war man mit 70 "alt" und fühlte sich oft auch so. Wenn ich heute viele 70 Jährige sehe, wäre ich froh, ich wäre so fit (die laufen Marathon) bzw. wünsche mir, das es mir genauso mit 70+ geht.
19. April 2014: Von Lutz D. an Jan-Lüppen Brunzema Bewertung: +1.67 [2]
Also, dass das faktisch betracht großer Mist ist, den die EASA hier verzapft hat, steht außer Frage.

Was aber die Konsequenz angeht, am 25.5. "weiß" zu wählen, so halte ich das für völlig verkehrt.

Warum?

Aus zwei Gründen. Erstens haben wir in Europa ein klares Demokratiedefizit, das vor allem in einem Defizit der parlamentarischen Kontrolle besteht. Das Europaparlament ist weder im Gesetzgebungsprozess angemessen vertreten noch verfügt es über die Mittel, die für eine erfolgreiche Kontrolle der Exekutive nötig wären. Die Stäbe in Fraktionen und Ausschüssen sind so klein, dass das Parlament dem Rat und der Kommission oftmals hilflos ausgeliefert sind.
Das entschuldigt gewiss nicht die Verantwortung, die Europaabgeordnete für ihr Handeln zu übernehmen haben. Aber die Umstände machen es ihnen nicht eben leicht.

Zweitens bin ich der Ansicht, dass es in der vergangenen Legislaturperiode sehr wohl eine Hand von Europaabgeordneten gegeben hat, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten wirklich sehr für die General Aviation eingesetzt haben - obwohl es dafür weder von den großen Medien noch von den Wählern irgendeinen Applaus gegeben hat oder je geben wird. Eigentlich kann man als Politikberater jedem Abgeordneten bei GA Themen nur raten "Finger weg - nothing to win, a lot to lose". Das ist nicht "fair", aber es ist Realität.

Von den Europaabgeordneten, die sich eingesetzt haben, stehen einige "auf der Kippe", insbesondere Gesine Meissner, die um ihren Wiedereinzug bangen muss (wenn's schlecht läuft für ihre Partei). Es gibt andere Beispiele, ich will mich jetzt hier aber nicht in Parteipolitik ergehen. Mir scheint aber wichtig festzuhalten, dass wir unsere Wahlentscheidung schon auf ein bisschen mehr basieren sollten, als das Gefühl der Unzufriedenheit mit "Europa", das eben mehrschichtig ist.

Eine Schwächung des Europäischen Parlaments durch geringe Wahlbeteiligung oder Zersplitterung (weiße Wahlzettel werden in Deutschland die Chancen der 2-3%-Parteien auf Einzug erhöhen) wird nur auf der anderen Seite zu einer weiteren Stärkung der Exekutive, der Europäischen Kommission und ihren Vasallen, den Agenturen, führen. Das können wir auch nicht wollen.

19. April 2014: Von Achim H. an Lutz D.
Lutz, wenn Deine Partei wieder die nackte Silvana plakatiert, dann geh ich wählen! Dieses mal ohne Doktortitel und vielleicht ohne Höschen. Darüber hinaus seid Ihr ja inhaltlich nicht aufgefallen. Die hier im Forum prominent vertretene Bayernpartei darf ich als Ausländer nicht wählen...
19. April 2014: Von Stefan Jaudas an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
... nur schade, dass die Wähler da so zwischen allen Stühlen sitzen.

Wählen wir nicht, oder ungültig, oder Splitterparteien, oder "euroskeptisch", dann schwächen wir die deutschen Interessen im EU-Parlament. Und es gibt ein strammes "weiter so" von Seiten der Eurokratie.

Wählen wir die "etablierten" Parteien, werden die sich in der Wahlnacht selber auf die Schultern klopfen, die schwächen die deustchen Interessen im EU-Parlament, und es gibt ein strammes "weiter so" in Richtung der Eurokratie.

Kopf, die Wähler verlieren, Zahl, es gewinnt jemand anderes.

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