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15. September 2011: Von Peter Luthaus an Sebastian Vögel
Hallo,
ich hatte gerade einen Fall, der eine Conversion einer FAA IR über England gemacht hat. Dazu könnte ich folgendes mit englischem Partner für die Theorie anbieten:
Theorie:
- IR Fernlehrgang ( web based ) - 3 Tage Nahunterricht ( wird am Wochenende angeboten ) - Prüfung muss in allen IR Fächern abgelegt werden. Es gibt keine Erleichterung, wenn nicht eine JAA Lizenz vorliegt. Wenn ein JAA CPL voliegt, wird das Fach HPL anerkannt. In England müssen anders als beim LBA nicht alle Fächer gleichzeitig geschrieben werden, es sind maximal 6 Sitzungen möglich.

Praxis (kann in D in deutscher FTO absolviert werden):
- 10 Stunden FNPT
- 5 Stunden Flugausbildung
- Praktische Prüfung (kann mit deutschem Prüfer geflogen werden)

Das ist immerhin deutlich weniger als die Umschreibung in Deutschland (Halbe Theoriepflichtstunden, volle LBA Theorieprüfung an einem Stück abzulegen, 15 Stunden FNPT und 10 Stunden Flugausbildung plus praktische Prüfung).

Grüße,
Peter
15. September 2011: Von Sebastian Vögel an Peter Luthaus
Das ist zwar immer noch Aufwand, aber m.E. durchaus überschaubar. Und ein bisschen Flight Training erhält man in dem Zusammenhang auch noch.

Ist der praktische Teil und die Prüfung mit dem eigenen (N-reg.) Flugzeug möglich, oder muss ich auf eine Maschine der Flugschule gehen?
15. September 2011: Von Harr, Roger an Peter Luthaus

Oder in der Schweiz:

  • Theorie: Distant Learning ohne Frontalunterrichtsblock
  • Praxis: Keine Minimalstundenzahl, nur praktische Prüfung, Praxis - vermutlich (warte noch auf offiziellen Bescheid) - auf eigener N-registrierter Maschine möglich, aber nicht die Prüfung!

Oder in Spanien:

  • Theorie: Distant Learning ohne Frontalunterrichtsblock
  • Praxis: 15h PA28 für 4'200 Euro in Südspanien
15. September 2011: Von Peter Luthaus an Sebastian Vögel
Hallo,
der praktische Teil ist nur auf einem Flugzeug der FTO möglich, sind aber auch nur 5 Stunden....
Grüße,
Peter
15. September 2011: Von Peter Luthaus an Harr, Roger
Dann werden in den nächsten Monaten aber etliche IFR-Berechtigungen in der Schweiz erworben... Aber eigentlich finde ich es schon eigenartig, wie nationale Behörden bestimmen (ohne jede Gesetzesgrundlage), wie eine Konvertierung aussieht. Das ist doch beinahe ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Unternehmen innerhalb der EU, da Flugschulen in einzelnen Ländern Wettbewerbsnachteile entstehen.
Wie es nach der Einführung von EASA aussehen wird ist mir noch nicht klar, wird es gar keine Konvertierungen mehr geben oder bleibt es wie gehabt, jedes Land legt selbst fest was es als richtig betrachtet?

15. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Peter Luthaus
Es gibt in der EU keine Sanktionierung der Inländerdiskriminierung. Jede strenge Behörde schadet ja nur ihren eigenen nationalen Unternehmen, keinen Dritten. Das wird immer wieder falsch verstanden.

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