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12. August 2009: Von Derk Dr. Janßen an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

ergänzend zu Ihrer Schilderung können wir berichten, daß wir es erreichen konnten, daß ein OWi- Ermittlungsvetrfahren gegen einen der beteiligten Sichtflug- Piloten ( D-EROH) durch die zuständige Behörde, die Dienststelle Flugsicherung beim LBA in Langen, wegen des Verdachts eines Verstößes gegen die §§ 3a (Flugvorbereitung/Wetterinfo)) sowie 28,I LuftVO (Mindest-Wolkenabstand und Flugsicht beim Sichtflug) eingestellt wurde.

Im Verfahren gegen den jetzt im Artikel beschriebenen IFR Piloten(D-EDDN) haben wir uns ebenfalls legitimiert und sind auch sehr zuversichtlich, daß ebenfalls eine Einstelluung erfolgt.

Bekanntlich gibt es ja auch im Owi- Recht ähnlich wie im Strafrecht Einstellungen erster Klasse (§46 OWiG) wegen erwiesener Unschuld bzw. mangelndem Tatverdacht und zweiter Klasse (§ 47 OWiG), wo die Einstellung im pflichtgemäßen- Ermessen der Behörde liegt.

Ich werde gerne weiter berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. D. E. Janßen

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