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22. März 2008: Von Gerhard Uhlhorn an 
Wie so das Grundgesetzt ändern? Eigentlich ist das Grundgesetz streng juristisch gesehen gar nicht mehr gültig, nachdem der (alte) Artikel 23, der die Gültigkeit festlegte, 1990 gestrichen wurde. ;-)

Art. 23 GG alte Fassung (bis 1990)
(gesetz.gg)
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden udn Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


Quelle: https://www.lexexakt.de/glossar/gg023af.php
22. März 2008: Von  an Gerhard Uhlhorn
das heißt also mit anderen worten....unser innenfelixdscherschinski im rollstuhl könnte streng genommen die unbequehmen bürger z.b. nach sachsen-anhalt deportieren, dort in sachsen-anhalt-guantanamo internieren, foltern und nach ddr--recht durch den unerwarteten nahschuß juritisch entsorgen. oder habe ich wieder drogen genommen und sehe alles falsch????

dann muß aber heimo kandler verdammt aufpassen...nicht daß eine bnd-katana ihn von edml nach magdeburg entführt, dort foltert und entsorgt....ich kann mir schon vorstellen, wer per web-cam dieser procedur beiwohnt...und als ausländer müßte hk auch noch die benzinkosten übernehmen...

mfg
ingo fuhrmeister
23. März 2008: Von Andreas Heinzgen an Gerhard Uhlhorn
Herr Uhlhorn,

diese Frage wurde hier bereits diskutiert und unsinnige Behauptungen werden nicht warer, wenn sie immer und immer wieder vorgebracht werden.

Wo bitte steht geschrieben, daß der Geltungsbereich des Grundgesetzes im Gesetz stehen muß? Was also bringt sie zu der irrigen (und, mit Verlaub, irren) Annahme, ein GG ohne explizite Nennung des Geltungsbereiches im Gesetzestext sei ungültig?

Wie schon einmal, sei hier erneut auf die Überschrift ("Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland") und die Präambel ("hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassung(s)gebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk").

Auf Ihre Gegenbeweise (bitte keine obskuren Blogs, sondern echte Beweise!) bin ich gespannt.

Was den Rest Ihrer Ausführungen und die des Herrn Fuhrmeister anbelangt, wünsche ich Ihnen gute Besserung!
23. März 2008: Von  an Andreas Heinzgen
hallo herr heinzgen...ich spekuliere und provoziere doch nur...

nur der übertreibt
erfährt die wahrheit

mfg
ingo fuhrmeister
23. März 2008: Von Gerhard Uhlhorn an Andreas Heinzgen
Das mit dem Grundgesetz hat mir mal ein Anwalt erzählt. Ich fragte ihn, ob das Grundgesetz denn nun noch gültig sei oder nicht, und er frage mich als erstes, ob ich einen Prozess darauf aufbauen wolle? Ich verneinte und erklärte, dass mich das nur mal so interessiere.

Als Erklärung erhielt ich die Aussage, dass „rechtswissenschaftlich“ betrachtet das Grundgesetzt tatsächlich seine Gültigkeit verloren habe, dass man es aber in der Praxis so handhabt, als wenn alles beim Alten wäre.

Aber ich bin kein Jurist und kann das nur so wiedergeben. Haben wir hier im Forum nicht auch andere Juristen? Wie sehen die anderen Juristen das?

Zu den anderen Aussagen: Wieso gute Besserung? Sie tun ja gerade so, als wenn diese FAKTEN nur Spinnerei wären. Sie können doch Fakten – die dazu noch keiner bestreitet – nicht als Spinnerei abtun und verharmlosen! Es sind immerhin Verbrechen von Geheimdienstorganisationen!
Oder verharmlosen Sie etwa auch andere Verbrechen wie z.B. die Judenvernichtung im dritten Reich oder die zahlreichen Mauertoten der DDR (um nur mal einige Beispiele zu nennen)?
6. Juli 2008: Von Julian Koerpel an 
Beitrag vom Autor gelöscht

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