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27. August 2006: Von Dieter Leusch an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

die "VERORDNUNG (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft" ist die Grundlage für die Einrichtung des "Koordinators".
Es wird hier grundsätzlich nur von Luftfahrtunternehmen gesprochen! Bei der Umsetzung in die AIP aber wieder einmal
"draufgesattelt" (GEN 1-2-7/1-2-8 vom 12.Mai 2005):
An den Plätzen Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn,Leipzig,Münster/Osnabrück, Nürnberg und Saarbrücken hat der Halter/Pilot den IFR-Flug beim Koordinator nur "anzumelden" -
bei den Vollkoordinierten Plätzen EDDF,EDDM,EDDS,EDDL und den drei Berliner Flughäfen EDDT,EDDI,EDDB sind dagegen Slots "zu beantragen"(gebührenpflichtig!).
Starts/Landungen ohne Slot sind untersagt. Nicht genutzte Slots müssen zurückgegeben werden.
Und hier sind die 50.000 EUR bei Zuwiderhandlung genannt(§58 Abs 1, Nr.10 LuftVG)
Dieter Leusch

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