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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Juli 2005: Von Andreas Heinzgen an 
Ich bin selbst von der DFS mal auf 1.500 ft runtergeleitet worden, um einer aus Tegel Richtung Süden abfliegenden Maschine Platz zu machen. Fanden die anscheinend nicht so problematisch...

Daß die in der Tat manchmal gegebene zu niedrige Flughöhe ein Ärgernis ist, steht außer Frage. Aber das ED-R wird erstens nicht deswegen eingerichtet und ist zweitens in dieser Frage sogar kontraproduktiv: Wer jetzt bei 1.500 rumschaukelt, wird künftig sogar von den im Fall der Fälle rettenden Flughäfen TXL und THF ferngehalten - die ggf. notwendige Gleitstrecke ist von außerhalb des ED-R im Zweifel wesentlich größer als bei einem Triebwerksausfall über dem Alexanderplatz.

Wo soll da der Sicherheitsgewinn liegen?
29. Juli 2005: Von  an Andreas Heinzgen
Es soll doch nur sichergestellt werden, daß die Sicherheitsmindesthöhe lediglich bei Start und Landung unterschritten wird. Und das ist gut so für alle! Übrigens selbst 2000 ft MSL sind oft zu niedrig. Im Übrigen ist das alles seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt, es hält sich leider manch einer nicht daran.
30. Juli 2005: Von Andreas Heinzgen an 
Und was hat das nun mit dem schwachsinnigen ED-R zu tun? Wo sehen Sie da einen Sicherheitsgewinn?
30. Juli 2005: Von  an Andreas Heinzgen
Der Sicherheitsgewinn besteht darin, daß Stadtüberflüge auf das nötigste beschränkt werden und somit nur noch zum Zwecke des Starts und der Landung zulässig sind.

Können Sie sich überhaupt vorstellen, was geschähe, wenn eine Cessna wegen Triebwerksstörungen ins Stadtgebiet abstürzen würde?

Als dies vor Jahren geschah, wurden sofort alle Flüge unter 2 to untersagt (für kurze Zeit).

Käme es wieder zu so einem Unglück, gehen Sie bitte davon aus, es wären dann in Tempelhof auch keine Starts und Landungen mehr möglich.

Dies zu riskieren, um regelwidriges Fliegen weiterhin zu ermöglichen, wäre sehr unvernünftig.
30. Juli 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo,

von wegen Medienhype, heute morgen am Zeitschriftenstand (die Fliegermagazine sind da direkt neben den Waffenzeitschriften) ist mir eingefallen, man könnte doch mal im Waffengesetz nachsehen, was da als angemessene Zuverlässigkeitsüberpfüung angesehen wird. Gesagt, getan (https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/):

WaffG 2002 § 5 Zuverlässigkeit

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.


Wir erinnern uns, die Liste nach LuftSiG für Piloten von popeligen Kleinflugzeugen ist da etwas länger:

1. Die Polizeivollzugsbehörden,
2. die Verfassungsschutzbehörden der Länder,
3. das Bundeskriminalamt,
4. das Zollkriminalamt,
5. das Bundesamt für Verfassungsschutz,
6. den Bundesnachrichtendienst,
7. den Militärischen Abschirmdienst,
8. den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehema-ligen Deutschen Demokratischen Republik,
9. das Bundeszentralregister (unbeschränkte Auskünfte),
10. das Ausländerzentralregister (bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft),
11. die zuständigen Ausländerbehörden (bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft),
12. ggf. die Flugplatzbetreiber,
13. ggf. die Luftfahrtunternehmen und
14. ggf. den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen
und bei tatsächlich auftretenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit auch noch die Strafverfolgungsbehörden ...


[Sarkasmus an]
Das ist der Beweis. Motorsegler viel gefährlicher wie KK-Gewehr. Cessna wesentlich gefährlicher als Schrotflinte. Es steht ja so in den Gesetzen.
[Sarkasmus aus]

Wenn selbst das Waffenrecht trotz aller reellen und imaginären Gefahren und tatsächlichen Vorkommnisse nicht annähernd so scharf ist wie das Luftrecht, was haben unsere Verbände denn dann gekonnt? Vielleicht sollten die mal Nachhilfe nehmen bei den Sportschützenverbänden? Medienhype ist keine Entschuldigung, darunter müssen die Sportschützen auch ständig leiden.

Gruß

Stefan
30. Juli 2005: Von Markus Engelmoser an Stefan Jaudas
Sie haben recht, es ist erstaunlich, wie profund ein Pilot jetzt durchleuchtet werden soll. Die Politiker haben eben ein Klein-Flugzeug als gefährliche Waffe eingeteilt. Das gefällt dem Grünen!

Zur sog. Zuverlassigkeitsprüfung:

Hat die schon jemand gemacht?? Ich warte jedenfalls einfach ab. Selber schuld sind die, welche sich von dem Jux ins Bockshorn jagen lassen. Gegen unfähige Behörden gibt es nur eines: Ignorieren und aussitzen!
30. Juli 2005: Von Andreas Heinzgen an 
Noch ein Aspekt zur angeblich gewonnenen Sicherheit, der mir heute eingefallen ist:

Bislang konnten GA-Flieger die CTR Berlin auf den tatsächlich sichersten, weil zur Verkehrsluftfahrt konfliktfreien Wegen durchfliegen - entweder Nord-Süd Midfield THF und TXL oder Ost-West entlang der Grenze zwischen der CTR TXL und der von THF.

Beide Wege sind nun durch das ED-R verunmöglicht und die Towerlotsen in Tegel und Tempelhof dürfen sich schon auf viele spannende Begegnungen freuen, wenn sie GA-Flieger durch die Endteile ihrer Plätze schleusen müssen.

Konflikte sind da geradezu programmiert und wenn es tatsächlich mal zu einer brenzligen Situation kommt, sind natürlich wieder die "Hobby"-Flieger schuld und nicht etwa die Politiker, die ohne Sinn und Verstand solche gefährlichen Ausgangslagen schaffen...

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