Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

30. Juli 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo,

von wegen Medienhype, heute morgen am Zeitschriftenstand (die Fliegermagazine sind da direkt neben den Waffenzeitschriften) ist mir eingefallen, man könnte doch mal im Waffengesetz nachsehen, was da als angemessene Zuverlässigkeitsüberpfüung angesehen wird. Gesagt, getan (https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/):

WaffG 2002 § 5 Zuverlässigkeit

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.


Wir erinnern uns, die Liste nach LuftSiG für Piloten von popeligen Kleinflugzeugen ist da etwas länger:

1. Die Polizeivollzugsbehörden,
2. die Verfassungsschutzbehörden der Länder,
3. das Bundeskriminalamt,
4. das Zollkriminalamt,
5. das Bundesamt für Verfassungsschutz,
6. den Bundesnachrichtendienst,
7. den Militärischen Abschirmdienst,
8. den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehema-ligen Deutschen Demokratischen Republik,
9. das Bundeszentralregister (unbeschränkte Auskünfte),
10. das Ausländerzentralregister (bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft),
11. die zuständigen Ausländerbehörden (bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft),
12. ggf. die Flugplatzbetreiber,
13. ggf. die Luftfahrtunternehmen und
14. ggf. den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen
und bei tatsächlich auftretenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit auch noch die Strafverfolgungsbehörden ...


[Sarkasmus an]
Das ist der Beweis. Motorsegler viel gefährlicher wie KK-Gewehr. Cessna wesentlich gefährlicher als Schrotflinte. Es steht ja so in den Gesetzen.
[Sarkasmus aus]

Wenn selbst das Waffenrecht trotz aller reellen und imaginären Gefahren und tatsächlichen Vorkommnisse nicht annähernd so scharf ist wie das Luftrecht, was haben unsere Verbände denn dann gekonnt? Vielleicht sollten die mal Nachhilfe nehmen bei den Sportschützenverbänden? Medienhype ist keine Entschuldigung, darunter müssen die Sportschützen auch ständig leiden.

Gruß

Stefan
30. Juli 2005: Von Markus Engelmoser an Stefan Jaudas
Sie haben recht, es ist erstaunlich, wie profund ein Pilot jetzt durchleuchtet werden soll. Die Politiker haben eben ein Klein-Flugzeug als gefährliche Waffe eingeteilt. Das gefällt dem Grünen!

Zur sog. Zuverlassigkeitsprüfung:

Hat die schon jemand gemacht?? Ich warte jedenfalls einfach ab. Selber schuld sind die, welche sich von dem Jux ins Bockshorn jagen lassen. Gegen unfähige Behörden gibt es nur eines: Ignorieren und aussitzen!

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang