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Sie fragen mich nach meinem Bestreben. Das dürfte wohl klar sein. Wie auch andere am Anfang der Diskussion, suchte ich nach einer Erklärung für diese Eierdieberei. Und hierbei haben Sie unsere Erwartungen übertroffen. Ihre selbstgefälligen Versuche der Rechtfertigung, die Verachtung rechtsstaatlicher Verhältnisse, die Umkehr von Tätern und Opfer, scheinen typisch und auch symptomatisch zu sein für die mehr als vierzigjährige Trennung von der westeuropäischen Zivilisation.
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Wie man ganz aktuell aus Peenemünde hört werden dort von fremden Piloten 20 Euro kassiert, wenn diese dort ihre eigenen privaten Rundflüge durchführen. Welche Gebührenordnung sieht dies vor? Stimmt es, dass es Strafanzeigen gegen den Betreiber beim Umweltamt in Schwerin gibt?
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Liebe Gabi Thiele,
da Sie mich fragen - ich weiss es nicht. Dennoch: Ein Unternehmer ist in seiner Preisgestaltung autonom. Er gewinnt und verliert auf eigene Rechnung. Das ist seine Sache und nicht meine. Zur zweiten Frage: Gibt es überhaupt ein Flugplatzbetreiber ohne derartige Anzeigen?
Was wollen Sie mit diesen Fragen im Nachhinein noch rechtfertigen?
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Auch wenn ein Flugplatzunternehmer in seiner Preisgestaltung autonom ist, so muss er doch seine Entgeltregelung für Starten, Landen und Abstellen der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen (§§ 43 Abs. 1, 53 Abs. 1 LuftVZO).
Insoweit ist jederzeit nachprüfbar, ob sich ein Flugplatzunternehmer an die genehmigte Entgeltregelung hält.
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Leute, Leute, ihr seid ja hier heftig am Schlamm schlachten. Nachdem die ganze Sache sowieso vor Gericht ausgetragen wird, sollten wir das Ende des Verfahrens abwarten und uns so lange mit Kommentaren zurückhalten.
Gruss, LFC
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Halo LFC,
die Sache ist schon entschieden. Kärger wollte die PuF Veröffentlichung verbieten - und hat verloren. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die Tatbestände, wie in Puf dargestellt, stimmen. ###-MYBR-###LTH
In Werneuchen (auch SLP - EDBW) musste ich neulich die Landegebühr am Ort aushandeln (20, da der Platzhalter eine weite Anreise hatte). Aber vielleicht hat Peenemünde die Gebühr angemeldet - oder auch nicht - ist die Erpressung deshalb legitim?
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LFC also vor Gericht hat nur Adomatis derzeit gewonnen. PuF hat die Einstweillige Verfügung von Kärger anerkannt und dürfte demnach nichts mehr dahingehend veröffentlichen. Es sein denn man stellt die Gerichtbarkeit bei den beiden Herren in Frage? Deshalb wird hier abgewartet und es dürfte noch spannend werden. Ansonsten redet hier kaum jemand über die Sache, da man weiß woher gestänkert wird.... Traurig was so innerhalb der Fliegerei umsich geschlagen wird...
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Aus der Überschrift dieses Threads:
----------------------------------- Eine von diesem zunächst erwirkte einstweilige Verfügung gegen Verlag und Redaktion wurde in vollem Umfang aufgehoben. -----------------------------------
Mein lieber Patrick, es lehnt sich hier jemand ziemlich weit aus dem Fenster. Entweder die PuF-Redaktion oder Du.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Das sehe ich auch so
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Ich hab da mal ne Frage: Wer löscht eigentlich wann welche Beirtäge?
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Ich hab´ hier weiter oben ein Beitrag zweimal abgeschickt - und einmal gelöscht. Ich denke, sonst kann nur der Absender den eigenen Beitrag löschen (oder vielleicht der Webmaster). Die beiden vorherigen Beiträge muss also Kärger selbst gelöscht haben.
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