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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Juni 2005: Von rolf an Norbert V.H. Lange
Hallo Henry,

wie sie selber schreiben, hatten Sie die Fakten zunächst stark vereinfacht zusammengefasst, "...weil hier vieles unzuverlässig mit einander vermischt wird."
Da bin ich genauso Ihrer Meinung - vieleicht nicht nur hier.
Genauso bin ich der Meinung, dass es kontraproduktiv ist, wenn der Protest gegen das Luftsicherheitsgesetz mit der Durchführung von altbekannten Lufthoheitsaufgaben vermischt wird.

Dass eine hohe Sensibilität bei PuF und woanders besteht, liegt aber doch gerade an der eben in der Realität bestehenden (und aus Sicht der Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes gebotenen) Nähe und Vermischung beider Aufgaben, sind Sie doch Real gar nicht sinnvoll zu trennen.

Die Führungszentrale Nationale Luftverdeidigung liegt folgerichtig wie CAOC 2 in der gleichen Kaserne - auch wenn sowas bei modernernen Kommunikationsmittel sekundär ist.

In beiden Fällen (Identiizierung von Ufos wie Terrorverdacht) wird meines Wissens (ich lasse mich gerne korrigieren) ja auch die gleiche Alarmrotte in entweder Neuburg oder Wittmund starten.

Ansonsten hoffe ich, dass Ihre aufgeführten Punkte tatsächlich für jeden genau genug sind, da bin ich mit Ihnen auch nicht konträr (gewesen).

Grüsse in den schönen Taunus
Rolf
5. Juni 2005: Von Norbert V.H. Lange an rolf
Hallo Rolf,

auch ich habe großes Verständnis für die Sensibilität nicht nur der Redaktion PuF, sondern vor allem auch der nichtfliegenden Bevölkerung.

Gerade deshalb ist es wichtig, nicht noch Öl auf´s Feuer zu gießen. Darüber sind wir uns offensichtlich einig.

Gerade deshalb muß man aber als verantwortungsbewußter Redakteur die Dinge sauber trennen, wobei ich zugebe, daß dies nicht sehr einfach ist und daß das eben viel handwerkliche (recherchierende) Arbeit bedeutet.

Aber genug davon.

Viel wichtiger scheint mir, noch einmal auf die in Ihrer Antwort angesprochene Realität einzugehen.

Wunschgemäß will ich es noch einmal deutlicher formulieren:

Das Luftsicherheitsgesetz will die Bedrohung durch Terroristen aus dem Inneren, also von deutschem Boden ausgehend, verhindern. Dazu wurde unter anderem auch das neue Fluglagezentrum in Kalkar eingerichtet.

Zuständig für Einsätze wären zunächst einmal der BGS und die Polizeidienststellen der Bundesländer, BKA und die Bundesanwaltschaft. (Habe ich was vergessen?)

BGS und Polizei könnten durchaus mit ihren Helis Kleinflugzeuge bis zu einer bestimmten Größe "begleiten" und nötigenfalls auch mittels einfachen MPs zur Landung zwingen, wie auch immer, "weich" oder "hart".

Bei größeren Flugzeugen, wie Airline-Jets, wird das nicht so einfach sein. Dazu können BGS und Polizei jederzeit die Bundesluftwaffe um Amtshilfe bitten. Das dies verfassungsrechtlich völlig in Ordnung wäre, hat der "ACTler" ja bereits in mehreren Beiträgen deutlich gemacht.



Die NATO-Dienststelle wurde seinerzeit, historisch bedingt, durch den "Kalten Krieg" eingerichtet, weil ja vor 1989 eine real drohende Gefahr aus den Warschauer-Pakt-Staaten bestand.

Sie ist also zuständig für kriegerische Angriffe von aussen, also vom Ausland ausgehend.

Da man damals nicht mit einer Bedrohung durch Kleinflugzeuge rechnete, sondern immer nur von Bedrohungen durch sowjetische MIGs etc oder getarnte Airline-Jets ausgehen mußte, wurden die Alarmrotten mit Militärjets ausgerüstet. Andere Fluggeräte wären wirkungslos gewesen.

Wenn also eine terroristische Bedrohung aus dem Inneren kommt, gibt es nichts anderes als die Alarmrotten, die einer solchen Bedrohung etwas entgegen zu setzen hätten.

Stimmen Sie mir bis hierher zu?

Und ich wiederhole es noch einmal sehr gerne:
Die Piloten dieser Fluggeräte sind keine Hasadeure, keine schießwütigen Söldner, sondern hochmotivierte und hochprofessionelle Flieger, die zunächst einmal davon ausgehen, dáß da ein Fliegerkamerad wegen eines technischen Defekts Hilfe benötigt. Und sie helfen ihm gerne sicher zu landen.

Es hat meines Wissens in der gesamten Geschichte der NATO und der Bundfesluftwaffe keinen einzigen Zwischenfall gegeben, bei dem ein Abschuß notwendig gewesen wäre.


In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß bei der internationalen Militäübung ELITE 2005 bisher weit über 50 Luftraumverletzungen durch VFR-Flieger vorgekommen sind, obwohl diese Übung schon regelmäßig seit etwa 10 Jahren stattfindet und die entsprechenden NOTAMS an den betroffenen Flugplätzen öffentlich ausgehängt und im Internet verbreitet werden.

Es soll VFR-Pioten gegeben haben, die sich noch damit gerühmt haben, einfach den Transponder ausgeschaltet zu haben, dann seien sie ja nicht identifizierbar. Ich kann das zwar nicht ganz glauben, aber wenn dem so ist, kann man über so viel Naivität nur den Kopf schütteln.

Die AWACS-Flugzeuge können jedes Flugobjekt bis zur Landung verfolgen, egal ob Transponder ein oder aus. Und für die DFS ist es dann ein Leichtes den verantortlichen Piloten festzustellen.

Auch ein solches Verhalten, ob nun vorsätzlich oder grob fahrlässig oder auch nur fahrlässig ist ebenfalls kontraproduktiv, die Auswirkungen des Luftsicherheitsgesetzes
für die Sportfliegerei erträglich zu gestalten.

Da erübrigt sich jeglicher weiterer Kommentar.

Hier könnte die PuF-Redaktion mal aktiv werden und diesen leichtfertigen Fliegern aufzeigen, was da alles auf sie zukommen kann.


Würde mich mal interessieren, ob Sie da genauere Infos haben.

Bis dahin grüßt aus dem Taunus
Henry

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