Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Januar 2022: Von Marco Scheuerlein an Uwe Kaffka

Der normalerweise gängige weg, wäre das Flugzeug zuerst umzuregistrieren, oder umzumelden. Wenn der "neue" Eigentümer das nämlich nach dem Mitnehmen des Flugzeugs nicht macht und einfach weiter mit den "bestehenden" unterlagen fliegt hat der alte Eigentümer ein Problem das nur schwer wieder geradezurücken ist. Mitunter auch weil das LBA immer denjenigen in die Pflicht nimmt auf den der Eintragungsschein ausgestellt wurde, sprich versicherung kündigen würde das problem dann nicht beseitigen sondern noch verstärken.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang