Zahlen zur Zuverlässigkeit habe ich nicht und ich wüsste auch nicht, ob es die gibt. Diese müsste man dann auch in Verhältnis zur Anzahl der Flugscheine setzen, die Dunkelziffer erfassen, wer einfach weitergeflogen ist, wer freiwillig seinen Schein abgab oder ohne ZÜP "aussetzte" bzw. keine ZÜP beantragt hat. Das ist ja ein weites Feld mit solchen Statistiken.
Es geht hier ohnehin insgesamt vermutlich um relativ wenig Fälle, wenn man dies z.B. mit Fahrerlaubnisrecht oder möglicherweise sogar dem Waffenrecht vergleicht. Ich kenne selbst aber beispielsweise Verfahren in denen die ZÜP wegen Insolvenzdelikten weg war (und eine (vorsätzliche) Insolvenzstraftat ist auch ohne Unrechtsbewusstsein schnell verwirklicht, wenn man halt versucht, das sinkende Schiff noch zu retten).
Nun arbeite ich aber schon ein paar Jahre als Jurist und die Grundsystematik, wie an solche Fälle herangegangen wird, hat sich in den letzten zig Jahren schon deutlich verändert. Früher war jede "Entziehung" im Kern einzelfallabhängig und zu diskutieren.
Nun wird aber immer mehr in entsprechende Regelungen geschrieben, dass die Entziehung ab gewissen "niedrigen" Grenzen die Regel ist. Und dann auf Ausnahmen zu kommen, ist nahezu unmöglich. Dies lässt sich auch im Fahrerlaubnisrecht sehen, z.B. auch bei Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe und der Nachschulung bei Verstößen oder zeigt sich ebenso bei "standardisierten Messverfahren" (Geschwindigkeit, Abstand) bei denen dann der Beschuldigte letztendlich den Negativbeweis führen muss, auch wenn z.B. manche Daten der Geräte gar nicht zugänglich oder konkret nachträglich auswertbar sind. So etwas auch mal kritisch (für manche vielleicht schon querulatorisch) zu hinterfragen erscheint mit in einem Rechtsstaat durchaus sinnvoll und ist entgegen langläufiger Meinung auch für Anwälte oftmals kein Spaß und sicherlich nicht besonders "wirtschaftlich gewinnbringend". Aber es gehört nun einmal zu einem freiheitlichen Rechtsstaat dazu, dass die "Spielregeln der Gesellschaft" in Frage gestellt und damit letztendlich auch ständig überprüft werden. Das mag auch mal zu unerwünschten Ergebnissen führen, aber das ist der Preis der Freiheit.
Wer aber schon die Nachfragemöglichkeiten bei immer mehr Vorwürfen/Sanktionen in wesentlichem Umfang unterbindet, der sägt langsam aber stetig an den Grundlagen eines Rechtsstaates. Um Masse geht es dabei nie. Jedes Recht auf dieser Welt ist (individuell) erkämpft worden und setzt die Bereitschaft voraus, es Tag für Tag erforderlichenfalls auch neu zu verteidigen.
Mir persönlich (kann natürlich jeder sehen, wie er will) kommt es auch gar nicht so sehr darauf an, wie oft etwas passiert, sondern es geht am Ende immer um Einzelfälle und wer z.B. 5 Jahre keine ZÜP bekommt, hat daraus oftmals erhebliche Nachteile, selbst wenn das "nicht oft" oder "nicht öfters" passiert. Und wenn dann etwas "öfters vorkommt", ist es ohnehin meist bereits "zu spät" und es gilt bereits "der Zweck heiligt die Mittel".
Eine Überprüfung von Zuverlässigkeiten ist per se sicherlich nicht un-sinnvoll und es ist auch gut vertretbar, dass es eine solche braucht. Aber Grenzen, Umfang und Anwendung sollten doch auf jeden Fall immer wieder neu diskutiert werden. Wer so etwas nicht möchte, muss ja kein Studium zum Juristen machen ;)