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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Vorgestern 09:51 Uhr: Von Peter Schneider an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

2015 habe ich bei der EASA Beschwerde eingelegt, die bearbeitet wurde. Patrick Ky, damaliger Executive Director der EASA hat mir ausführlich dahingehend geantwortet, dass es jedem Staat frei steht, von der Richtlinie im staatlichen Sicherheitsinteresse abzuweichen und eine ZÜP zu verlangen.

@Wolfgang Schütz: vielleicht irre ich hier, verwaltungsjuristisch gilt m.W. bereits der gestellte Antrag auf ZÜP, wenn keine Gründe naheliegen, sie zu versagen und man vorher bereits gezüpt war.

Vorgestern 10:11 Uhr: Von Johannes König an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Die Annahme einer positiven ZÜP durch Antragstellung gilt nur, wenn man den Antrag mehr als 3 Monate vor Ablauf stellt. Die Idee ist, dass Verzögerungen auf der Amtsseite nicht zu Lasten des Antragstellers gehen sollen.
Wer allerdings die ZÜP auslaufen lassen hat oder sie auf den letzten Drücker verlängert, muss bis zum positiven Bescheid warten.


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