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Luftrecht und Behörden | Wiederbelebung eines ICAO PPL  
20. Januar 2025 12:10 Uhr: Von Corvin Huber 

Hallo an die Forums-Leser!

Ich versuche herauszufinden, ob jemand mit der "Wiederbelebung" eines SEP-PPLs unter den folgenden Bedingungen Erfahrung hat:

- Ich hatte einen "deutschen"/ICAO PPL, der 2014 ablief. Damals war der Schein damit "verloren".
- Als ich den Schein 2017 wiederbeleben wollte, schien es einfacher, das auf der Grundlage meines US PPLs zu machen.
- Seit dem habe ich einen Schein, in dem der Zusatz steht "Diese ... Lizenz wurde auf der Grundlage einer ... erteilt".

Diesen Zusatz möchte ich gerne los werden. Begründung: Ich habe das Gefühl, dass dieser Zusatz meinen Schein zu einer Lizenz zweiter Klasse macht. Habe ich nun eine Lizenz oder nicht? Es steht ja auch nicht in einem anderen Schein, dass ich die Lizenz habe, obwohl ich in der Prüfung ABC nur XX% erzielt habe. Ich will/kann aber dieses große Fass nicht juristisch öffnen.

Konkrete Frage:

Kann ich nun, da Scheine nicht mehr verfallen, damit argumentieren, dass mein alter ICAO-Schein wieder in einen neueren FCL-Schein umgewandelt wird? Currency, Medical, AZF - alles vorhanden. Wahrscheinlich müsste ich dafür den neueren FCL Schein zurückgeben oder vernichten.

Freue mich auf Feedback!

20. Januar 2025 12:54 Uhr: Von Joachim P. an Corvin Huber

Was ist denn "der neuere FCL-Schein"? Hast Du das damals innerhalb der Frist in einen LAPL umgewandelt?

20. Januar 2025 14:28 Uhr: Von Tobias Schnell an Corvin Huber Bewertung: +3.00 [3]

Also ganz verstanden habe ich das Problem bzw. die Sachlage auch nicht:

D.h. Du hast einen standalone-FAA-PPL und eine deutsche FCL-Lizenz, die Du durch den "alten" Umschreibeweg (also vor TIP-L) erworben hast? Dann ist doch eigentlich alles fein!? Warum stört Dich der Eintrag "erteilt auf Grundlage..."?

Vielleicht einfach mal bei der Behörde nachfragen, warum die das da reingeschrieben haben? Üblich ist das jedenfalls nicht...

Kann ich nun, da Scheine nicht mehr verfallen, damit argumentieren, dass mein alter ICAO-Schein wieder in einen neueren FCL-Schein umgewandelt wird?

Die Frist ist 2019 (?) abgelaufen. Jetzt würde nur noch im Einzelfall etwas über Ausbildungserleichterung gehen.

20. Januar 2025 14:28 Uhr: Von Christoph Winter an Corvin Huber Bewertung: +2.00 [2]

Ich habe letztes Jahr einen FAA-Inhaber zur vollwertigen EASA PPL verholfen.

Das steht in seiner Lizenz:

This license is automatically rendered valid as per the ICAO attachment to this license. Diese Lizenz ist mit der ICAO-Analge zu dieser Lizenz automatisch validiert.

PPL(A)/IR(A) issued on the basis of the EU-US Agreement

20. Januar 2025 16:02 Uhr: Von Achim H. an Corvin Huber Bewertung: +3.00 [3]

Wichtig ist was nicht draufsteht:

"Diese Lizenz ist nur gültig in Verbindung mit..."

Vermutlich ist diese Information nur anekdotisch zu werden, so ähnlich wie CB-IR.

20. Januar 2025 18:27 Uhr: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Ja, schwierig, wenn die wesentlichen Zitate im Post geschwärzt sind ;))

27. Januar 2025 18:17 Uhr: Von Corvin Huber an Joachim P.

Der neue FCL-Schein (PPL A) wurde durch Anerkennung eines US-Scheines erworben.

27. Januar 2025 18:23 Uhr: Von Corvin Huber an Tobias Schnell

Danke - das mit dem Ablauf (2019?) war mir bis jetzt nicht bekannt.

Was mich an dem Eintrag stört ist, dass allein die Tatsache, dass das dieser "Gestehungsweg" drin steht, den Schein wie ein Schein zweiter Klasse aussehen lässt. Wie ich sagte: in einem "regulär erworbenen" Schein steht ja auch nicht drin: "hatte in der Luftrechtprüfung leider nur XX%, aber wir mussten ihm den Schein trotzdem geben". Ich habe die Befürchtung, dass dieser Zusatz zu Nachfragen führen kann.

Ich verstehe, daß diese "Herkunftsbezeichnung" KEINE Einschränkung ist, aber mein Vertrauen, dass jeder andere das versteht, ist ziemlich gering.

27. Januar 2025 18:29 Uhr: Von Corvin Huber an Christoph Winter

Interessant. Da scheinen die Luftämter/Regierungspräsidenten doch SEHR unterschiedliche Sachen hineinzuschreiben. Hätte gedacht - da wir ja in Deutschland sind - dass das einigermaßen standardisiert wäre ...



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27. Januar 2025 18:36 Uhr: Von Corvin Huber an Achim H.

Da hast Du recht! Guter Hinweis. Und ja - ich denke, das ist nur anekdotish zu werten, weswegen ich mich ja auch frage, warum überhaupt reingeschrieben. Naja die Wege des Luftamtes sind viele und wunderbare ...

27. Januar 2025 18:38 Uhr: Von Corvin Huber an Joachim P.

Hab' ich leider nicht verstanden ... was ist geschwärzt? Ach so ... verzeihung - ausgelassen. Da hast Du recht, allerdings habe ich nichts juristisch Wesentliches weggelassen, denke ich. Komplette Eintragung habe ich in diesem Blog als Bild gepostet.

27. Januar 2025 21:28 Uhr: Von Tobias Schnell an Corvin Huber Bewertung: +0.67 [1]

Ich verstehe, daß diese "Herkunftsbezeichnung" KEINE Einschränkung ist

Vielleicht ist sie ja ein Qualitätsmerkmal? Bei einem Uni-Abschluß gibt man ja je nach Alma Mater auch den Namen der Hochschule an...

27. Januar 2025 21:29 Uhr: Von Joachim P. an Corvin Huber Bewertung: +1.00 [1]

Hab ich das richtig verstanden: Du hast einen EASA PPL? Da war ich durch den Titel "Wiederbelebung" leider auf einem anderen Trip und dachte, Du hast die Konvertierung nach EASA verschlafen.

Und hab ich weiters richtig verstanden, dass das einzige Problem der Konvertierungsvermerk ist?

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.

MfG

Matlock

30. Januar 2025 12:34 Uhr: Von Corvin Huber an Tobias Schnell

In der Tat! Den Aspekt hatte ich noch nicht bedacht. :))

30. Januar 2025 12:35 Uhr: Von Corvin Huber an Joachim P.

Ja - der Konvertierungsvermerk ist der einizge "Makel".

30. Januar 2025 12:37 Uhr: Von Corvin Huber an Joachim P. Bewertung: +8.00 [8]

Gute Neuigkeiten ... das Luftamt hat nach Prüfung erkannt, dass man den Zusatz streichen kann und stellt mir für € 35 einen neuen Schein OHNE den Herkunftsvermerk aus.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

30. Januar 2025 17:18 Uhr: Von Joachim P. an Corvin Huber

Cool :)


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