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27. Juni 2024 10:38 Uhr: Von Thomas R. an Willi Fundermann

Das Bundesverfassungsgericht prüft bei einer "Normenkontrolle" keineswegs den "Sinn" der Gesetze, sondern, wie es selbst feststellt: "Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden, bei Landesrecht zudem auf die Vereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht.

...was Deiner Meinung nach vom Inhalt ("Sinn") der Gesetze unabhängig ist?

27. Juni 2024 10:54 Uhr: Von Willi Fundermann an Thomas R.

Ja. Der Wortlaut der Beschreibung einer "Normenkontrolle" durch das BVerfG selbst erscheint mir eindeutig. Du könntest auch im Grundgesetz (Art. 100), im Gesetz (BVerfGG, § 13) nachschlagen, die "Bundeszentrale für politische Bildung" veröffentlichte dazu weitere Erklärungen, oder für Dich vielleicht passender: auch bei Wikipedia ist die "Normenkontrolle" und ihr Sinn ausführlich beschrieben.

27. Juni 2024 11:15 Uhr: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Oder anders ausgedrückt: Schlechte Gesetze sind schlecht, aber deshalb nicht automatisch unwirksam oder verfassungswidrig. Anders herum sind auch gute Gesetze gelegentlich mal verfassungswidrig, wie beispielsweise das Staatshaftungsgesetz aus den 1980er Jahren, weil damals der Bund nicht die notwendigen Kompetenzen hatte.

27. Juni 2024 11:18 Uhr: Von Thomas R. an Willi Fundermann Bewertung: +9.00 [9]

Es geht um die Prüfung der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und / oder Bundesrecht. Dazu muss doch primär der Inhalt der Gesetzte geprüft werden.

Beispiel:

- Genervter Forumsteilnehmer stellt eine Petition an den Bundestag, dass im PuF-Forum kein Blödsinn mehr geschrieben werden darf.

- Der Deutsche Bundestag, unter dessen Mitgliedern sich eine erstaunlich hohe Anzahl von PuF-Lesern befindet, beschliesst erleichtert einen entprechenden neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch:

1) Wer es unternimmt, mit deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Intelligenz

1. Blödsinn im PuF-Forum zu posten oder
2. durch entsprechende "Likes" oder "Disklikes" Blödsinn im PuF-Forum zu unterstützen, wird mit einer flugmedizinischen Zwangsberatung durch Horst M. von nicht unter zwei Wochen Dauer bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf eine mindestens 5-seitige schriftliche Belehrung durch den forumseigenen Universalexperten F.S. zu erkennen.

- Eine Reihe von illustren Forumsteilnehmern fühlt sich durch dieses Gesetz benachteiligt und strengt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

- Das BVerfG stuft nach kurzer Beratung den betreffenen Paragraphen als verfassungswidrig ein, da er gegen mehrere Normen des Grundgesetztes verstösst (z.B. Art. 1, 2, 5).

Frage aus dem juristischen Proseminar: Was wurde nun geprüft?
- Der Inhalt des Gesetzes?
- Die Rechtschreibung?
- Der ausreichende Gebrauch von Gendersternchen (Gutachten durch den Experten Malte H.)

27. Juni 2024 12:12 Uhr: Von Willi Fundermann an Thomas R.

Ich habe fertig!

27. Juni 2024 13:07 Uhr: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Das Bundesverfassungsgericht wird erst mal prüfen, ob in dem Fall überhaupt vor der Rechtswegerschöpfung eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Betracht kommt. Dazu müsste man zumindest vortragen, selbst bei PUF vorzutragen.

Kommt man über diese Hürde, und erst dann, wird inhaltlich eingestiegen. Hier dürfte ein verfassungswidriges Einzelfallgesetz vorliegen, ferner dürfte der Schutzbereich Art. 5 GG eröffnet sein. Den Rest sollen dann die Leute prüfen die das noch beantworten müssen, ich hab das schon hinter mir (im Staatsexamen kam die Verfassungsbeschwerde gegen das Rechtsberatungsgesetz, damals noch vorkonstitutionelles Recht so dass erst diskutiert werden musste ob überhaupt das Verwerfungsmonopol des BVerfG greift.

Lang her, gab 10 Punkte, war wohl nicht ganz falsch. Zum Glück muss ich das nicht mehr machen.

28. Juni 2024 08:55 Uhr: Von Peter Luthaus an Willi Fundermann

PM geht wieder.

28. Juni 2024 13:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Söchtig

Warum muß das alles so kompliziert sein...wer braucht solche begriffsbestimmungen im normalen leben? Nur um papier zu bedrucken oder menschen am arbeiten hindern?

28. Juni 2024 13:51 Uhr: Von Michael Söchtig an ingo fuhrmeister Bewertung: +7.00 [7]

Nur weil man von etwas keine Ahnung hat ist es nicht überflüssig.


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