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27. Juni 2024 13:07 Uhr: Von Michael Söchtig an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Das Bundesverfassungsgericht wird erst mal prüfen, ob in dem Fall überhaupt vor der Rechtswegerschöpfung eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Betracht kommt. Dazu müsste man zumindest vortragen, selbst bei PUF vorzutragen.

Kommt man über diese Hürde, und erst dann, wird inhaltlich eingestiegen. Hier dürfte ein verfassungswidriges Einzelfallgesetz vorliegen, ferner dürfte der Schutzbereich Art. 5 GG eröffnet sein. Den Rest sollen dann die Leute prüfen die das noch beantworten müssen, ich hab das schon hinter mir (im Staatsexamen kam die Verfassungsbeschwerde gegen das Rechtsberatungsgesetz, damals noch vorkonstitutionelles Recht so dass erst diskutiert werden musste ob überhaupt das Verwerfungsmonopol des BVerfG greift.

Lang her, gab 10 Punkte, war wohl nicht ganz falsch. Zum Glück muss ich das nicht mehr machen.

28. Juni 2024 13:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Söchtig

Warum muß das alles so kompliziert sein...wer braucht solche begriffsbestimmungen im normalen leben? Nur um papier zu bedrucken oder menschen am arbeiten hindern?

28. Juni 2024 13:51 Uhr: Von Michael Söchtig an ingo fuhrmeister Bewertung: +7.00 [7]

Nur weil man von etwas keine Ahnung hat ist es nicht überflüssig.


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