Solche privaten Online-Petitionen sind ja reine "Unterschriftensammlungen". Haben symbolische Wirkung, kann man anders als die "echten" Unterschriftensammlungen aber noch nicht mal übergeben. Interessiert aber ggf. die Presse.
Anders das Petitionsrecht - das gibt es sowohl auf Gemeindeebene, auf Landesebene und auch auf Bundesebene. Das ist auch ein Grundrecht, steht in Art 17 GG:
Art 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Beim Bundestag gibt es dafür dann einen eigenen Petitionsausschuss der diese Beschwerden behandelt. In der Regel wird das dem wissenschaftlichen Dienst gegeben und dann angesehen. Dann gibt es einen langen Bericht, und eventuell wird der Handlungsbedarf mitgenommen oder auch nicht.
Kann für den Papierkorb sein, muss es aber nicht. Ich habe vor vielen Jahren mal eine Petition geschrieben als es um Umweltzonen ging und man mit dem VW Käfer nicht mehr reinfahren durfte, selbst dann nicht, wenn man einen nachgerüsteten Kat (Schlüsselnummer 77) hatte. Daraufhin wurde tatsächlich die Schlüsselnummer mit aufgenommen. Und es gab eine dreiseitige Stellungnahme.
Auch in Berlin gibt es auf Landesebene (Berlin ist ja ein Bundesland) einen Petitionsausschuss, man kann da sogar eine Online-Petition starten:
https://www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/19-petitionsausschuss
Dieses Recht gab es übrigens sogar in der ehemaligen DDR, die sogenannte Eingabe, und das war einer der wenigen Wege in diesem Staat, mit dem man sogar manchmal etwas erreichen konnte.
Man sollte natürlich nicht zu viel erwarten. Natürlich wird der Petitionsausschuss keine Beschlüsse fassen die gegen die politische Linie des Senats gehen. Und natürlich gibt es auch viele "Schwachsinnspetitionen". Aber dennoch, es wird ernst genommen.
In den Gemeindeordnungen gibt es das übrigens auch, du kannst also wenn Du Dich über den Winterdienst beschweren willst oder über Drogenprobleme im Stadtpark auch an deine Vertretung wenden.
Zuletzt noch: Im Bundestag kann man sogar Petitionen zur Mitzeichnung vorsehen:
https://epetitionen.bundestag.de/
Allerdings ist der Bund nach der Schließung von Tempelhof nicht mehr wirklich zuständig, Bebauung ist ja eher kommunale Sache (evtl. ist der Bund aber noch Miteigentümer der Fläche).
Hoffe das war hilfreich,
Michael