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Ein Lob an das LBA - Lizenz innerhalb einer Woche ausgestellt
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21. Juli 2022: Von Markus S. an Theo Voss

Ist mir ehrlich gesagt nicht wichtig genug. ;-) Aber die Herausgabe der AIP war eine gute Sache.

3. August 2022: Von Swen G. an Marcus Brachert Bewertung: +2.00 [2]

Ich klink mich mal hier ein. Wollte eine zusaetzliche Berechtigung eintragen lassen. Mittlerweile nimmt das LBA ja alle Anträge auch in elektronischer Form an (definitiv positiv). Dann kam aber die Nachfrage: Ihnen fehlen Berichte des Prüfers aus den Vorjahren. Ich habe SEP & SET, bis letztes Jahr wurden die separat verlängert, in diesem Jahr dann mit einer gemeinsamen Überprüfung auf den selben Termin gelegt.

Der Prüfer hat mir glaubhaft versichert, die Protokolle ans LBA gesendet zu haben. Das LBA besteht jedoch auf den alten Protokollen, obwohl das letztaktuelle (Frühjahr 2022) beide Berechtigungen verlängert. Was mach ich denn wenn der Prüfer in der Zwischenzeit das zeitliche gesegnet hat oder nach Thailand ausgewandert ist?

Die Ursprungsidee mit dem Handeintrag war ja mal Bürokratieverminderung, Pilot und Prüfer machen einen Termin, fliegen, und der Prüfer hakt ab. Lizenz ist auf Lebenszeit gültig, Rating nach Verlängerung. Dieses "Berichtswesen", wo es mir als Betroffener an Feedback fehlt ob irgendwann irgendein Formblatt per berittenem Boten in der Behörde angekommen und auf dem richtigen Stapel gelandet ist und ich auf Jahre danach noch damit rechnen muss, dass jemand meint zu entdecken, dass dieses fehlt, ist irgendwie nicht so wirklich deckungsgleich mit Bürokratieabbau und Transparenz....

3. August 2022: Von Oliver Bucher an Swen G.

Hallo,

der Prüfer muss(te) Dir das org. des Prüfungs-Protokolls (wahrscheinlich Befähigungsüberprüfung) geben.

Daher dieses als Scan an das LBA.

Gruß

Oliver

3. August 2022: Von Tobias Schnell an Swen G.

und ich auf Jahre danach noch damit rechnen muss, dass jemand meint zu entdecken, dass dieses fehlt

Mit dem ganzen Vorgang hast Du als Kandidat nichts zu tun und es ist auch nicht Deine Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Unterlagen zur Behörde gehen. Die Anfrage kannst Du direkt an den Prüfer weiterrouten.

Der Prüfer hat mir glaubhaft versichert, die Protokolle ans LBA gesendet zu haben

Der Prüfer muss Kopien der Protokolle mindestens fünf Jahre aufbewahren. Du kannst ihn also einfach bitten, eine Kopie ans LBA nachzureichen, falls Du das Original nicht mehr hast.

3. August 2022: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Ich hab noch nie ein Original bekommen. Haben die Prüfer immer direkt mit dem LBA verdealt, ich hab einen Scan bekommen. Moment, Korrektur... zwei Mal bei ausländischen Prüfern habe ich das Original bekommen, weil ich mich dann um das LBA kümmern musste...

3. August 2022: Von Swen G. an Tobias Schnell

Danke für die Hinweise. An den Prüfer habe ich mich schon gewandt, keine Sorge. Dennoch, wenn der jetzt "out of business" wäre hätte ich ein Problem.

Die Rechtsgrundlage vom Lizenzinhaber irgendwelche vergangenen Protokolle zu fordern würde mich auch mal interessieren....

3. August 2022: Von Tobias Schnell an Swen G. Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Hinweise. An den Prüfer habe ich mich schon gewandt, keine Sorge. Dennoch, wenn der jetzt "out of business" wäre hätte ich ein Problem

Nein, hättest Du nicht. Wie gesagt, das ist ein Thema zwischen dem Prüfer und der Behörde.

Die Rechtsgrundlage vom Lizenzinhaber irgendwelche vergangenen Protokolle zu fordern würde mich auch mal interessieren...

Die gibt es nicht. Für den Kandidaten gibt es keine Pflicht, die Protokolle aufzubewahren. Mit dem Eintrag in der Lizenz ist die Sache für Dich erledigt. Die richtige Frage seitens der Behörde wäre gewesen "wer hat die Befähigungsüberprüfungen durchgeführt, damit wir uns an denjenigen bezüglich der fehlenden Prüferberichte wenden können".

Übrigens muss der Prüfer den Bericht sogar an zwei Stellen beim LBA schicken (Lizenzwesen und an die Prüferaufsicht). Müsste also schon doppelt verloren gegangen sein...

3. August 2022: Von Tobias Schnell an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Ich hab noch nie ein Original bekommen. Haben die Prüfer immer direkt mit dem LBA verdealt,

Dann spielen die - aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit - nicht "by the book"...

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Pruefer/InfoPruefer/InfoPruefer_node.html

Moment, Korrektur... zwei Mal bei ausländischen Prüfern habe ich das Original bekommen, weil ich mich dann um das LBA kümmern musste...

Auch das sollte so nicht sein. Die Kommunikation mit der Behörde muss der Prüfer abwickeln, nicht der Kandidat. Der bekommt den Handeintrag und feddich...


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