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Luftrecht und Behörden | Einflug in die Schweiz und nach Frankreich mit UL  
27. Januar 2022: Von Albrecht Sieber 

Seit August benötigen UL's für den Einflug/Durchflug in/durch den schweizer Luftraum eine Bewilligung. Bewilligungen sind nur für "seriöse" Dreiachsgesteuerte UL's (entsprechend bisheriger Liste) möglich:

https://www.skybriefing.com/documents/10156/484324/LS_Circ_2021_B_003_en.pdf/4dcb647a-db88-26e6-3034-f0887e883a7b?t=1626675204496

Die Genehmigung gibt es online innerhalb von 2 Tagen vom BAZL, Kostenpunkt 60.- Euro:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/luftfahrzeuge/lufttuechtigkeit-flugmaterial/sonderbewilligung-fuer-auslaendische-luftfahrzeuge-der-sonderkat.html

Frankreich hat ein ähnliches Verfahren, allerdings nur für die UL's, die die 520kg Grenze übersteigen.


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