Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

IFR & ATC | Flug nach Luxemburg  
8. Mai 2021: Von airworx Aviation 

Frage an die Schwarmintelligenz..

was braucht man aktuell um nach Luxemburg zu fliegen ?

Bekomme da etwas widersprüchliche Aussagen .. Notam/Auswärtiges Amt. (PCR, Hochrisiko, Quarantäne usw.)

Hat da jemand aktuelle Erkenntnisse ?

lg

9. Mai 2021: Von Björn Rupp an airworx Aviation Bewertung: +1.00 [1]

Was Ein- und Ausreise angeht, so bestehen bei der Einreise für EU-Bürger Stand heute keine Einschränkungen, auch keine Quarantänevorschriften. Vor Antritt eines Fluges nach ELLX besteht lediglich die Verpflichtung, ein negatives COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden, PCR oder Antigen, es gibt diverse Ausnahmen) vorzulegen. Bei der Ausreise nach Deutschland (unter der Annahme daß das intendiert ist) gelten auf deutscher Seite die gleichen Regelungen wie für alle anderen EU-Risikogebiete, d.h. nach Bundesrecht die Corona-Einreiseverordnung mit Anmeldepflicht sowie was Quarantäne und die diversen Ausnahmen davon angeht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen nach dem jeweiligen Landesrecht. Stand heute (09.05.21) gilt Luxemburg gemäß der aktuellen Liste des RKI nur als "Risikogebiet" (d.h. nicht Virusvarianten-Gebiet, nicht Hochinzidenzgebiet).

Flugbetrieblich hat man ELLX derzeit nach subjektiver Wahrnehmung zu großen Teilen für sich; abgesehen von Cargolux ist in diesen Tagen kaum Betrieb am Platz. Wichtig: Für die GA gilt schon seit einiger Zeit PPR, was nicht in den NOTAMs steht. Zur Beantragung reicht eine e-mail an bac@lux-airport.lu mit ETA und ETD, Rufzeichen, Flugzeugtyp, Anzahl und Namen der Besatzungsmitglieder und Passagiere sowie Angaben zur Lärmschutzklasse. Die Summe der diversen anfallenden Gebühren ist leider auch für einen kurzen Aufenthalt unverändert relativ hoch.

10. Mai 2021: Von airworx Aviation an Björn Rupp

Danke ! das ist schon mal sehr hilfreich.. stimmt das mit der Anmeldung steht nur in der AIP; und für Aufenthalte weniger als 24 Stunden sollte ja auch die Ausnahme von der Anmeldepflicht gelten....

lg


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang